Kategorie: Politik

Was geht euch das an?

„Wer wann warum mit wem verkehrt,
von wo nach wo, wer wie oft fährt,
wovon wer was und wieviel weiß,
wer was wo kauft, zu welchem Preis,
wohin wer wann und wie verreist,
und wie genau sein Passwort heißt,
was und wieviel wer wo bestellt,
wer was bezahlt mit welchem Geld,
warum wer wo auf welcher Liste steht,
zu wem wer wie oft in den Beichtstuhl geht,
an wen wer welche Mails verschickt,
wie oft sich wer auf welche Seite klickt,
woran wer wann wie oft erkrankt,
wer was und wo und wieviel tankt,
wie hoch wer wo verschuldet ist,
bis wann wo wer geduldet ist,
seit wann warum und was wer wählt,
zu welcher Käuferschicht er zählt,
wie lange wer und was er guckt,
wieviel wovon wer wie oft schluckt,
kurzum: wer wo mit wem warum und wann,
das geht euch einen Scheißdreck an!“

Wilfried Schmickler

Sozialversicherungspflicht für Minijobs ab 100€ – Keine gute Idee

Die Debatte um das Grüne Bundestagswahlprogramm steht Ende des Monats bevor. Am letzten Aprilwochenende treffen sich die Delegierten zu einem Bundesparteitag in Berlin. Dabei wird auch die Frage der Sozialversicherungspflicht für Minijobs diskutiert werden. In dem Programmentwurf ist die Forderung einer entsprechenden Versicherungspflicht ab 100€ enthalten. Eine Forderung, die für falsch halte. Ein Änderungsantrag sieht daher die Streichung dieses Vorschlages vor.

Begründung des Antrages:

Die derzeitige Situation der Minijobs ist reformbedürftig, das vorgeschlagene Modell geht jedoch in die falsche Richtung. Es muss eine größere Durchlässigkeit auf dem Arbeitsmarkt hergestellt und ein Abbau von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen zugunsten weiterer Minijobs verhindert werden. Eine solche Reform darf aber nicht zulasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Minijobs gehen.

Bei einem geforderten Mindestlohn von € 8,50 brutto erwirbt einE ArbeitnehmerIn bei einem Minijob keinen Rentenanspruch, der über der grünen Garantierente von € 850,00 liegt. Im Ergebnis führt also das vorgeschlagene Modell durch die zusätzlichen Abgaben zu einem geringeren Nettoverdienst, ohne dass ein entsprechender Mehrgewinn für den/die jeweiligeN ArbeitnehmerIn entsteht.

Zudem haben die Minijobs bei aller berechtigten Kritik auch positive Aspekte. Neben der hilfreichen Funktion für SchülerInnen, Studierende und RentnerInnen, wurden gerade durch die Befreiung der Minijobs von der Sozialversicherungspflicht etliche Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse aus der Schwarzarbeit geholt. Die vorgeschlagene Reform droht dies zunichte zu machen.

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„Rumpsteak ist Steinbrück“ – Warum Peer Steinbrück nicht Kanzlerkandidat bleiben wird

Nach den Äußerungen Steinbrücks hat die SPD mit ihm als Spitzenkandidaten keine Chance mehr, Angela Merkel bei der nächsten Wahl abzulösen. Das Image des einstigen Hoffnungsträgers als geldfixierter Politiker lässt der Parteispitze nur die Wahl zwischen dem Akzeptieren der Wahlniederlage oder der Ablösung des Spitzenkandidaten. Sie wird sich wohl für letzteres entscheiden.

Wahlentscheidungen sind nicht immer rationale Entscheidungen. Ein wesentlicher Teil der Wählerinnen und Wähler entscheidet aus dem Bauch heraus. Ist der Kandidat sympathisch, wirkt er kompetent, ist eine Identifikationsfigur. Dabei spielen die besetzten Themen und Auseinandersetzungen mit dem politischen Gegner, sowie das momentane Image der Partei und ihres Spitzenkandidaten eine entscheidende Rolle. Sie erzeugen eine „Nestwärme“, die die Wählern anspricht und sie dazu bewegen das Kreuz an der richtigen Stelle zu machen bzw. überhaupt erst wählen zu gehen. Im NRW-Wahlkampf schaffte das Plakat „Currywurst ist SPD“ genau diese emotionale Ansprache der eigenen Wählerinnen und Wähler. Die Partei als Vertreterin eines Lebensgefühls.weiterlesen

Geht die Bundesjustizministerin auf Distanz zum Leistungsschutzrecht?

Der Saal ist voll als die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger mit einer Viertelstunde Verspätung im Radialsystem beim PolitCamp12 eintrifft. Nach einer einführenden Rede zur Netzpolitik stellt sie sich anschließend der Diskussion. Aktuelle Themen gibt es genug: Vorratsdatenspeicherung, Datenschutz, Netzsperren, Urheberrecht, Leistungsschutzrecht. Die Ministerin reißt die Themen kurz an. Dabei sind vor allem ihre Äußerungen zum umstrittenen Leistungsschutzrecht durchaus bemerkenswert.

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Die CDU will eine Domain und schickt die Grünen vor

Seit gut vier Jahren ist die Domain cdu-bundestag.de nun schon registriert. Aber nicht auf die CDU, sondern auf mich. Das hat diese jetzt auch bemerkt und möchte die Domain gerne selbst haben. Selber anfragen traute wollte die CDU wohl nicht, sie schickte die Grünen vor.

Vor vier Jahren wurde bei der CSU, der FDP, der Linken und bei den Grünen jeweils die entsprechende Domain xxx-bundestag.de für die jeweilige Bundestagsfraktion (bzw. Gruppierung) verwendet. Nur bei der CDU nicht. Und auch nicht bei der SPD. Ich registrierte mir daraufhin hin diese Domains, vielleicht ließe sich damit ja mal etwas anfangen.

Etwa ein Jahr später kam eine solche passende Gelegenheit. Die damalige große Koalition beschloss im Juni 2009 – trotz massiver Kritik an dieser aktionistischen Maßnahme – das Zugangserschwerungsgesetz. Fortan sollten kinderpornographische Inhalte hinter einem Stopp-Schild versteckt werden.

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Verbot von reinen Frauenlisten in Baden-Württemberg geplant

Zugegeben, der Titel ist etwas reißerisch. Die Grünen in Baden-Württemberg wollen nicht wirklich Frauenlisten verbieten, aber darauf läuft ihr Vorschlag zur Änderung des baden-württembergischen Kommunalwahlgesetzes hinaus.

Dieses soll dahingehend geändert werden, dass nur noch paritätisch besetzte Wahllisten bei der Kommunalwahl antreten dürfen. Abwechselnd sollen Frauen und Männer die Listen besetzen, mit dem Ziel einen größeren Frauenanteil in den baden-württembergischen Gemeinderäten und Kreistagen zu erreichen. Momentan liegt der bei durchschnittlich 22% bzw. 16%.

Gestern legte die Grüne Landtagsfraktion dazu ein von ihr in Auftrag gegebenes Gutachten vor. Dieses kommt zu dem Schluss, eine Regelung zur paritätische Besetzung der Wahllisten sei zulässig und schlägt folgende Gesetzesformulierung vor:

„Es kandidieren jeweils zur Hälfte Männer und Frauen. Die Liste ist abwechselnd mit Frauen und Männern zu besetzen, wobei der erste Platz mit einer Frau oder einem Mann besetzt werden kann. Ausnahmsweise dürfen auch die den Frauen vorbehaltenen Listenplätze mit Männern besetzt werden, wenn sich nicht genügend Kandidatinnen zur Wahl stellen bzw. die den Männern vorbehaltenen Listenplätze mit Frauen besetzt werden, falls sich nicht genügend Kandidaten zur Wahl stellen.“

Eine solche Regelung führt aber zu einem unerwünschten Nebeneffekt: Sie verbietet reine Frauenlisten!

Bei der letzten Kommunalwahl in Baden-Württemberg 2009 sind laut Wikipedia 34 Frauenlisten bei Gemeinderatswahlen und eine Frauenliste bei der Kreistagswahl angetreten. Eine dieser reinen Frauenlisten ist die Freiburger Liste „Unabhängigen Frauen Freiburg“, die seit der Kommunalwahl 1994 bei jeder Kommunalwahl jeweils einen Sitz im Freiburger Gemeinderat errang. Sollte es nun tatsächlich zu der geplanten Änderung des Kommunalwahlgesetzes kommen, dürften diese Listen in ihrer bisherigen Form Geschichte sein. Die Frauenlisten müssten bei der nächsten Kommunalwahl ihre Wahlliste dann zur Hälfte mit Männern besetzen!

Eine Ausnahme von der Verpflichtung zur paritätischen Besetzung ist nur zulässig, wenn sich nicht genug Kandidaten finden. Dazu muss aber glaubhaft versichert, dass ernsthaft nach entsprechenden Kandidaten gesucht wurde. Eine reine Frauenliste, die nur Frauen aufstellen will, dürfte es aber sehr schwer haben, diesen Nachweis zu erbringen, da sie ja gerade gar keine Männer auf der eigenen Liste haben möchte und es daher gar nicht in ihrem Interesse ist, Kandidaten zu finden. Wenn es Ziel der Suche ist, niemanden zu finden, kann eine ernsthafte Kandidatensuche aber nicht glaubhaft versichert werden – außer man führt die gesamte Regelung ad absurdum.

Diese Maßnahme, die eigentlich mehr Frauen in die Kommunalpolitik bringen soll, könnte sich also teilweise zum Bumerang entwickeln, indem dadurch Frauenlisten verhindert werden.

[Update: Die Grüne Landtagsfraktion hat via Twitter entsprechende Nacharbeiten angekündigt.]

Erneute Antwort auf die heulende Urheberrechtslobby

Auf Antwort von Herrn Weinrich (Geschäftsführender Vorstand des  Interessenverband des Video- und Medienfachhandels in Deutschland e.V.) habe ich erneut reagiert:

„Sehr geehrter Herr Weinrich,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

„Selbstverständlich kann man ein Thema nur aus einem Gesichtspunkt betrachten, dann sollte man aber nicht behaupten, dass man nicht nur einen Blickwinkel einnimmt (30).“

In der Tat kann man an ein Thema entweder pessimistisch oder optimistisch herangehen. Dennoch kann man mit einer optimistischen Sicht auf das Internet verschiedene Blickwinkel einnehmen. Der Antrag versucht sowohl die Sicht der Künstler als auch die der Nutzer unter einen Hut zu bringen, während er aber die Chancen des Internets sieht und nicht mit Ihrer pessimistischen Sicht an das Thema herangeht.

„Das wir in vielen Detailfragen unterschiedlicher Meinung sind ist klar. Vorrangig wurden die Beispiel genannt um zu belegen, dass man alle bekannten Eingriffsmechanismen ablehnt. Die Frage wie man den zu verbessernden Datenschutz gewährleisten will, bleibt somit völlig offen. Diesem Kritikpunkt weicht bisher jeder Grüne aus.“

Dass gerade nicht alle Eingriffsmechanismen abgelehnt werden, hatte ich Ihnen ja bereits in meiner letzten Mail dargelegt! Die Grundfrage ist aber, wie auf die Vielzahl an Urheberrechtsverstößen und die schwindende Akzeptanz des Urheberrechts reagiert werden soll. Während Sie, ohne nennenswerten Erfolge, den Ansatz der verstärkten Kriminalisierung der Nutzer verfolgen, versucht der grüne Antrag mit einer Reform des Urheberrechts auf die Probleme zu reagieren.
Nachdem Sie ursprünglich die Vorratsdatenspeicherung wollten, sind Sie jetzt für einen verstärkten Datenschutz?! Ich begrüße Ihre 180°-Drehung ausdrücklich, kann aber nicht erkennen an welcher Stelle die Grünen hier ausweichen würden! Vielleicht können Sie Ihren Vorwurf an dieser Stelle etwas konkretisieren.

„Dass die Grünen die freiwillige Löschung illegaler Inhalte und voreingestellte Filtersoftware doch zulassen wollen beruhigt. Wieso man es nicht schreibt bleibt aber unklar.“

Das steht doch im Antrag! In Zeile 352 ff. geht es um die Zertifizierung von Jugendschutzprogrammen. „Wichtig ist uns, dass die Kriterien, warum Inhalte zugänglich oder unzugänglich sein sollen, transparent und nachvollziehbar sind. Andernfalls ließe sich Missbrauch oder einseitige Kommerzialisierung nur schwerlich verhindern. Die ersten Entscheidungen der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) zur Zertifizierung von Jugendschutzprogrammen werden wir auf dieser Grundlage genauestens prüfen und den Einsatz und die Ergebnisse dieser Software kritisch begleiten.“ Damit wird deutlich, dass Jugendschutzsoftware nicht per se abgelehnt wird. Aber das hatte ich Ihnen ja auch bereits in der letzten Mail geschrieben, ebenso wie ich Ihnen auch bezüglich der Frage der Löschung illegaler Inhalte in meiner letzten Mail die entsprechende Stelle im Antrag genannt habe. Ihren Vorwurf an dieser Stelle kann ich daher nicht nachvollziehen!

„Netzneutralität – Hier verkürzen Sie die Debatte: Es gibt in der Diskussion Stimmen, die die Netzneutralität ausdrücklich auf legale Daten beziehen. Es gibt auch Sorgen, dass anderer Verkehr auf Druck einzelner Unternehme verlangsamt versendet wird.“

Ich bin mir einer Verkürzung der Debatte bewusst, sehe es an dieser Stelle aber als legitim an, da es lediglich um eine Widerlegung Ihrer Behauptung ging, durch eine Beibehaltung der Netzneutralität stiege die Zahl der Spammails. Dies hat aber, wie dargelegt, nichts miteinander zu tun! Ihrer Antwort entnehme ich, dass Sie Ihre diesbezügliche Behauptung nicht mehr aufrecht erhalten?!

„Wir halten nichts von der Kulturflaterate. Die Debatte können wir auch gerne führen. Der Vorwurf liegt aber insbesondere darin, dass man dieses erst als Konzept entwickeln will, während aber schon feststeht, dass die Urheberrechte eingeschränkt werden.“

Wie genau das Konzept der Kulturflatrate aussehen soll, richtet sich nach verschiedenen Faktoren, unter anderem auch nach der europäischen Ebene. Detailfragen sind daher nachvollziehbarer Weise noch ungeklärt, der Grundrahmen ist jedoch klar. Eine Einschränkung der Urheberrechte in ihrer bisherigen Form ist bei der Kulturflatrate jedoch zwingend. Sie ist die Grundlage für das Konzept. Daher trifft Ihr Vorwurf auf jeden zu, der über eine Kulturflatrate nachdenkt, aber noch kein fertiges Konzept vor Augen hat. Demnach ist Vorwurf generell auf eine Kulturflatrate bezogen und eben nicht auf die konkrete Diskussion bei den Grünen!

„Wenn man fremde Medieninhalte verbreiten darf, solange man keinen Gewinn erwirtschaftet (= Kostendeckung), dann ist der Verbreitung illegaler Medien Tor und Tür geöffnet. Abgesehen davon, dass dies von außen kaum noch beurteilbar bleibt, muss man nun einfach ein paar Kosten produzieren und schon ist die Verbreitung legal. Sorry, aber da können wir, die viel Geld dafür bezahlen, dass wir die Medieninhalte verbreiten dürfen, schon richtig sauer werden.“

Ich halte Ihre Argumentation nicht für stichhaltig. „Einfach ein paar Kosten produzieren“ und schon verdient man kein Geld mehr mit seiner Plattform! Ein Unternehmen das Geld verdienen will, muss zwangsläufig niedrigere Kosten als Einnahmen haben. Große Angebote, die ein Angebot bieten, das mit Ihnen in Konkurrenz treten kann, werden sich nicht als Hobbyprojekt etablieren lassen. Im Rahmen der Kulturflatrate werden die einzelnen Downloads erhoben. Sobald ein gewisser Umfang an Downloads von einer Plattform erreicht ist, wird man daher auf ein kommerzielles Angebot schließen können, für das dann entsprechende Abgaben fällig werden.
Für Ihr Angebot sehe ich aber aktuell eher die Gefahr von Seiten der legalen Angebote. iTunes und ähnliche Plattformen haben bereits gezeigt, dass sich große und komfortable legale Angebote nicht verhindern lassen und von den Nutzern angenommen werden! Es ist für Nutzer eben deutlich attraktiver sich abends einen Film über das Internet legal und komfortabel in guter Qualität auszuleihen, anstatt quer durch die Stadt zur nächsten Videothek zu fahren, um dann am nächsten Tag den Film wieder zurückzubringen.
So sehr ich Ihre Existenzsorgen verstehen kann, so wenig glaube ich, dass Sie mit Ihrer Angst vor der Zukunft im Internet in diesem Wettbewerb bestehen werden. Entweder Sie reagieren auf die Herausforderungen wie iTunes oder es wird Ihren Verband in 10 Jahren nicht mehr geben!

„Bezüglich Suchmaschinen: Geben Sie einmal einen aktuellen Filmtitel in Verbindung mit dem Wort Download bei Bing ein. Unter den ersten 10 Suchergebnissen befindet sich fast immer mindestes eine Verlinkung zu einem illegalen Angebot. Gleichzeitig gibt es dort Werbeanzeigen. Obwohl bei dieser Nutzung die Kreativen völlig leer ausgehen scheint dies den Grünen egal zu sein – oder soll Bing auch in die Flaterate einzahlen?“

Ich dachte an diesem Punkt an die Rolle der Suchmaschinen in der Diskussion um ein Leistungsschutzrecht für Verlage. Diese „argumentieren“ mit der gleichen Behauptung. In dem von Ihnen klargestellten Punkt gebe ich Ihnen Recht! An dieser Stelle profitieren die Suchmaschinen von illegalen Angeboten. Ich tue mich aber mit einer Lösung schwer, da eine Suchmaschine nicht die Legalität eines Angebots prüfen kann. Auch die Sperrung einzelner Suchbegriffe wäre nicht zielführend, da sie einerseits auch legale Angebote betreffen würde und andererseits umgangen würde. Eine abschließende Antwort auf diese Frage habe ich bisher nicht!

Mit freundlichen Grüßen

David Vaulont“

Antwort auf die heulende Urheberrechtslobby [Update]

Auf dem Grünen Bundesparteitag am Wochenende wird unter anderem über die Netzpolitik diskutiert. Dabei geht es auch um eine Reform des Urheberrechts. Einige Urheberrechtslobbyisten haben daher mal Ihre „Gedanken zum netzpolitischen Leitantrag“ kund getan, die auch von einigen anderen Seiten bereits kritisch hinterfragt wurden. Da ich meine Meinung zu dem Papier den Verantwortlichen direkt mitteilen wollte, habe ich den Absendern auf Ihre „Gedanken“ folgendes geantwortet:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin einer der Delegierten bei der Bundesdelegiertenkonferenz der Grünen. Mit Erstaunen habe ich Ihre „Gedanken zum Leitantrag“ zur Kenntnis genommen.
Ich bin studiere Jura mit Schwerpunkt Informationsrecht und interessiere mich sehr für das Thema Urheberrecht. Auch wenn ich manche Ihrer Ziele sicher teile, so halte ich dennoch eine grundlegende Debatte über das Urheberrecht in seiner heutigen Form für angebracht. Ihre „Stellungnahme“ ist in der Debatte weder sachlich noch zielführend.

„Die Chancen werden breit ausgemalt, mögliche Gefahren oder negative Auswirkungen aber unterschlagen oder bestenfalls punktuell berücksichtigt.“

Das Internet bietet große Chancen, es hat aber auch neue Erwerbsmodelle hervorgebracht. Dabei gibt es natürlich auch negative Seiten der Medaille – keine Frage. Es ist aber eine Frage der Grundhaltung wie man an diese Sache herangeht. Sieht man eher die Chancen oder eher die Risiken. Anstatt aktiv in die Debatte zu gehen und ihre Vorschläge zu präsentieren, ziehen Sie sich lieber zurück und haben Angst vor dem Neuen. So kann man nicht langfristig bestehen und schon gar nicht überzeugen!

„Zivilrechtliche Maßnahmen sollen eingeschränkt werden oder werden komplett abgelehnt“

Sie verweisen in Ihren „Gedanken“ auf Zeile 119 und Zeile 471 des grünen Antrages. Darin wird „die Privatisierung der Rechtsdurchsetzung ohne ordentliches rechtsstaatliches Verfahren.“ (Zeile 119 f.) komplett abgelehnt. Dass Sie das mit dem rechtsstaatlichen Verfahren keine Gute Idee finden, haben viele zwar bisher vermutet, ich hätte aber nie gedacht, dass Sie das auch mal schriftlich äußern würden!
Auch die Tatsache, dass Sie Zeile 471 ablehnen, dürfte alles andere als Akzeptanz für Ihre Position hervorrufen! „Gleichzeitig hat sich in den letzten Jahren ein System des Abmahnwesens etabliert, dass diesen Akzeptanzverlust verstärkt. Es setzt falsche Anreize und führt zu Massenabmahnungen, die häufig auch Unschuldige treffen. Daher wollen wir das System des Abmahnwesens, gerade im Bereich von Urheberrechtsverletzungen, grundlegend verändern.“ (Zeile 471)
Haben Sie keine eigene Position zum Thema Abmahnwesen? Teilen Sie die Kritik daran nicht?!

„Eine strafrechtliche Verfolgung ist zwar vorgesehen, da aber keine Verstärkung der Mittel gefordert wird, dürfte dies in Anbetracht der überlasteten Strafverfolgungsbehörden allenfalls ein Alibihinweis sein.“

Da dürfte einigen spontan die Abmahnindustrie in den Sinn, die mehrere Staatsanwaltschaften solange mit Anzeigen überflutete bis diese überfordert die Ermittlungen von IP-Adressen wegen einzelnen Urheberrechtsverstößen verweigerten oder das Amtsgericht München, an dem gerade 1400(!) Verfahren gegen vermeintliche Fliesharer anhängig sind.
Nur weil zu der Mittelausstattung nichts gesagt wird, den Punkt gleich als „Alibihinweis“ abzutun ist nicht überzeugend, da Ihre Behauptung in diesem Punkt lediglich eine arrogante These ist, die keinerlei Argumentationswert hat!

„Löschen darf nur noch nach einer richterlichen Entscheidung erfolgen (Zeile 268). Dies bedeutet, dass ein Hoster Kinderpornographie solange wissentlich vorhalten muss, bis der Richter eine Löschungsanordnung ausgesprochen hat.“

Entweder haben Sie den Antrag nicht verstanden oder es handelt sich um eine bösartige Unterstellung. Zu Ihren Gunsten nehme ich einmal ersteres an! In dem Abschnitt auf den Sie verweisen, geht es um Whistleblower wie Wikileaks. Dazu wird ausgeführt: „ Presse- und Meinungsfreiheit muss geschützt werden, Inhalte auf Servern dürfen ohne richterliche Entscheidung nicht auf Druck von staatlichen Stellen aus gelöscht, Konten nicht gesperrt oder Domainnamen und IP-Adressen nicht entzogen werden.“ (Zeile 267 ff.). Das hat nichts mit Kinderpornographie zu tun!
Weiter oben haben Sie in Ihren Gedanken schon auf Zeile 325 verwiesen, warum lesen Sie dann nicht auch die Zeile zu Ende? „Wir Grünen setzen uns weiterhin für eine effektive Löschung entsprechender verbotener Inhalte nach rechtsstaatlichen Prinzipien ein, erteilen aber Sperrfantasien auch weiterhin eine deutliche Absage.“ (Zeile 325 ff.)
Das ist doch deutlich! Kinderpronographische Inhalte sind verboten und müssen daher gelöscht werden. Den Grünen hier etwas anderes zu unterstellen, ist alles andere als förderlich für Ihre Argumentation!

„Kein Drohpotential bei Löschungsaufforderungen, da Sperrungen oder andere Maßnahmen nicht vorgesehen sind. Statt „Löschen vor Sperren“ bleibt nur noch die „Bitte um freiwilliges Löschen“.“

Woher haben Sie denn das? Das steht doch gar nicht in Zeile 326 drin! Warum sind „effektive Löschung entsprechender verbotener Inhalte nach rechtsstaatlichen Prinzipien“ keine Sperrungen?!

„Jegliche Technologie, die zur Überwachung oder Sperrung missbraucht werden könnte, darf nicht mehr exportiert werden (134 ff.). In Anbetracht der Exportabhängigkeit der deutschen Wirtschaft dürfte dies einem Produktionsverbot gleichkommen.“

Mit der Argumentation müssten wir auch die Beschränkungen des Waffenexports sofort aufheben! Politik hat aber immer auch eine moralische Komponente, so dass es kein Wirtschaften um jeden Preis geben kann! Sie mögen eine andere Position haben, aber ein Export deutscher Technologie an den Iran, Syrien oder Bahrein zur Überwachung der dortigen Bevölkerung ist mit den Grünen nicht zu machen!
In dem Antrag wird auf die Schwierigkeit dabei eingegangen: „Auch wenn wir uns der technischen Komplexität und der Möglichkeiten des Dual-Use in diesem Bereich bewusst sind, so gilt es dennoch, politisch Wege zu finden, die diese Praktiken unterbinden und ächten, damit die Einschränkung von Presse- und Meinungsfreiheit im Internet zurückgedrängt und die Verfolgung beispielsweise von BloggerInnen und InternetaktivistInnen wirksam bekämpft wird.“ (Zeile 136 ff.)

„Eltern sollen nicht einmal mehr voreingestellte Jugendschutzfilter erhalten dürfen“

Da haben Sie mal wieder etwas missverstanden, ob willentlich oder nicht sei mal dahingestellt! Eltern sollen auch weiterhin Jugendschutzfilter erhalten dürfen, die können auch vorkonfiguriert sein. Es geht aber um Pflichtprogramme und vorgeschriebene Filter. Beim vorherigen Punkt waren Sie noch gegen eine Beschränkung der Wirtschaft, auch wenn es um Menschenrechte geht, und nun wollen Sie nicht, dass sich ein Markt verschiedener Jugendschutzsoftware etabliert!

„Jegliche Vorratsdatenspeicherung wird abgelehnt. Die von der Polizei beklagten negativen Folgen gelten dann natürlich auch für die Verfolgung von Datenschutzdelikten.“

Glauben Sie ernsthaft mit dem Datenschutzargument die Grünen überzeugen zu können!? Leider ist es an dieser Stelle vollkommen fehl am Platz, da ja gerade eines der Argumente gegen die Vorratsdatenspeicherung der Datenschutz ist. Und nur weil die Polizei irgendwelche „negativen Folgen“ beklagt, ist das noch lange nicht überzeugend! Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 2010 beträgt die Aufklärungsquote bei Internetdelikten immer noch beachtliche 72 %, gegenüber mageren 56 % durchschnittlicher allgemeiner Aufklärungsquote. Daher ist die Behauptung man könne schwere Straftaten im Internet mit klassischen polizeilichen Ermittlungsmethoden nicht mehr aufklären, weshalb u.a. eine Vorratsdatenspeicherung zwingend nötig sei, auch durch die aktuelle PKS einmal mehr falsifiziert worden.

„Dem Gedanken der Netzneutralität folgend will man dass illegale Inhalte faktisch die gleichen Rechte auf Durchleitung erhalten wie legale Inhalte. Danach dürfte auch eine Spamfilterung verboten sein. Dies bedeutet in Zukunft das 25fache an eingehenden E-Mails.“

Hier liegt offensichtlich ein völliges Unverständnis des Themas „Netzneutralität“ vor. Es geht um die Frage, ob Datenpakete alle mit der gleichen Priorität weitergeleitet werden sollen oder nicht. Denkbar wäre der Verkauf von Priorisierungsrechten, vergleichbar mit dem Expressbrief bei der Post. Im Gegensatz zur Post, bei der der normale Brief in seiner normalen Geschwindigkeit versandt wird, unabhängig ob daneben ein Expressbrief schneller weitergleitet wird, würde bei einer Priorisierung von Datenpaketen, die anderen verlangsamt werden. Bei der Frage der Netzneutralität spielt die Legalität des Inhalts keine Rolle. Es geht nur um die Frage, ob der Absender etwas für die schnellere Durchleitung bezahlt oder nicht. Wenn die Hoster von Streamingseiten mit illegalen Inhalten für die schnellere Durchleitung Geld bezahlen, dann werden eben deren illegale Datenpakete bevorzugt befördert.
Aktuell haben wir die Netzneutralität und da bisher die Spamfilterung zulässig ist (das hat auch überhaupt nichts mit der Frage der Netzneutralität zu tun!), wird diese auch weiterhin zulässig wenn wir die Netzneutralität beibehalten.

„Diese destruktive Grundhaltung des Antrages kommt sehr deutlich bezüglich der Urheber- rechte zur Geltung: Hier wird – ohne Beachtung internationaler Abkommen – eine Reduzierung der Schutzfrist für Werke auf 5 Jahre gefordert. Diese darf aber kostenpflichtig verlängert werden. De facto ist diese Frist aber unwesentlich, da die Rechte nicht mehr durchsetzbar sind. Die Verbreitung von Raubkopien wird erlaubt (435): „Gleichzeitig wollen wir die Kriminalisierung der nicht-kommerziellen Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke im Internet beenden und den Zugang zu ihnen grundsätzlich erleichtern.“ Und da dies noch nicht reicht, wird auch die zivil- oder strafrechtliche Verfolgung von Raubkopierern zusätzlich noch verboten (579). Nicht-kommerziell bedeutet, dass kein Gewinn erwirtschaftet werden darf (439). So wird die Verbreitung von Raubkopien faktisch freigegeben, da der Nachweis eines Gewinns beim Raubkopierer unmöglich sein dürfte. (Auch beim profitabelsten Raubkopieportal kino.to sind die wesentlichen Gewinne bei den verbundenen Hostern angefallen. Die Kosten des Hochsicherheitsservers in Russland dürften vermutlich gerade durch die Werbung auf der Seite selber finanziert worden sein.)“

Warum setzen Sie sich nicht ausführlich und sachlich mit der Kulturflatrate auseinander? Einzelne Zitate aus dem Zusammenhang gerissen und dann das ganze als „destruktiv“ bezeichnet, zeugt nicht von einer konstruktiven Auseinandersetzung Ihrerseits mit dem Thema! Vielmehr bringen Sie mit „Ihren Gedanken zum Leitantrag“ Ihre Ablehnung an einer sachlichen Debatte über eine Reform des Urheberrechts zum Ausdruck!

Bringen Sie doch Argumente für Ihre Position! Wie soll ich mich mit Ihrer Position auseinandersetzen, wenn Sie nur polemisch gegen den Antrag wettern?
Und der Begriff „Raubkopierer“ ist nach wie vor kompletter Unsinn (Wo ist das Gewaltelement des § 249 StGB?), aber das wissen Sie ja sicherlich!

„In Anbetracht der Offensichtlichkeit des Ausnutzens der Kreativen durch Suchmaschinen und Sharehoster scheint es sich um einen reinen Alibihinweis zu handeln.“

An welcher Stelle nutzen Suchmaschinen die Kreativen aus? Sie kennen offenbar weder die Rechtsprechung des BGH zu Google-Thumbnails noch wissen Sie, dass Suchmaschinen ganz einfach ausgesperrt werden können (das geht ganz einfach). Hören Sie auf zu jammern! Entweder Sie sperren Google von Ihren Webseiten aus oder nicht, aber entscheiden Sie sich und tragen Sie dann auch die Konsequenzen!
Und auch hier ist es nicht sonderlich überzeugend, wenn sie Punkte als „Alibihinweis“ abtun!

„Abgespeist werden die Kreativen mit eventuellen zukünftigen Einnahmen. Diese sind aber noch im Vor-Planungsstadium. Der auf der Hand liegende ausgleichende Ansatz, Freigabe erst nach Sicherung der Einnahmen, unterbleibt.“
Wenn es eine Kulturflatrate gäbe, müssten alle deutschen Internetanschlüsse eine monatliche Abgabe bezahlen. Diese würde dann auf die Künstler verteilt. An welcher Stelle wird hier wer mit was abgespeist? Ihre Argumentation erweckt nicht den Anschein als hätten Sie sich mit dem Modell der Kulturflatrate ausführlich auseinandergesetzt, geschweige denn verstanden!

„Dies kann nur als bewusste Ausbeutung der Kreativen zu Gunsten eines bei dem Wähler ankommenden Parteiprogramms Namens „Brot und Unterhaltung“ verstanden werden.“

Das ist jetzt nicht das bestmögliche Schlusswort zu Ihren „Gedanken zum Leitantrag“, die vor allem aus wenigen Argumenten, vielen Thesen und dummdreisten Unterstellungen bestehen. Sie polemisieren und erkennen nicht, dass es den Grünen gerade darum geht, die Missstände des heutigen Systems zu bekämpfen. Aber anstatt in eine echte Diskussion mit einem Austausch von Argumenten zu kommen, liefern Sie dieses dünne Papier ab, das statt Überzeugungskraft nur eine „destruktive Grundhaltung“ zum Ausdruck bringt.

Vielleicht können Sie ja auf einige der genannten Punkte eingehen und diese nochmals klarstellen.

Mit freundlichen Grüßen
David Vaulont“

Update: Herr Weinrich (Geschäftsführender Vorstand des  Interessenverband des Video- und Medienfachhandels in Deutschland e.V.) hat mir auf meine Mail folgendes geantwortet:

„Sehr geehrter Herr Vaulont,
erlauben Sie mir eine kurze Antwort:

Selbstverständlich kann man ein Thema nur aus einem Gesichtspunkt betrachten, dann sollte man aber nicht behaupten, dass man nicht nur einen Blickwinkel einnimmt (30).

Das wir in vielen Detailfragen unterschiedlicher Meinung sind ist klar. Vorrangig wurden die Beispiel genannt um zu belegen, dass man alle bekannten Eingriffsmechanismen ablehnt. Die Frage wie man den zu verbessernden Datenschutz gewährleisten will, bleibt somit völlig offen. Diesem Kritikpunkt weicht bisher jeder Grüne aus. Zu einigen der Details:

– Dass die Grünen die freiwillige Löschung illegaler Inhalte und voreingestellte Filtersoftware doch zulassen wollen beruhigt. Wieso man es nicht schreibt bleibt aber unklar.

– Netzneutralität – Hier verkürzen Sie die Debatte: Es gibt in der Diskussion Stimmen, die die Netzneutralität ausdrücklich auf legale Daten beziehen. Es gibt auch Sorgen, dass anderer Verkehr auf Druck einzelner Unternehme verlangsamt versendet wird.

– Wir halten nichts von der Kulturflaterate. Die Debatte können wir auch gerne führen. Der Vorwurf liegt aber insbesondere darin, dass man dieses erst als Konzept entwickeln will, während aber schon feststeht, dass die Urheberrechte eingeschränkt werden. Wenn man fremde Medieninhalte verbreiten darf, solange man keinen Gewinn erwirtschaftet (= Kostendeckung), dann ist der Verbreitung illegaler Medien Tor und Tür geöffnet. Abgesehen davon, dass dies von außen kaum noch beurteilbar bleibt, muss man nun einfach ein paar Kosten produzieren und schon ist die Verbreitung legal. Sorry, aber da können wir, die viel Geld dafür bezahlen, dass wir die Medieninhalte verbreiten dürfen, schon richtig sauer werden.

Bezüglich Suchmaschinen: Geben Sie einmal einen aktuellen Filmtitel in Verbindung mit dem Wort Download bei Bing ein. Unter den ersten 10 Suchergebnissen befindet sich fast immer mindestes eine Verlinkung zu einem illegalen Angebot. Gleichzeitig gibt es dort Werbeanzeigen. Obwohl bei dieser Nutzung die Kreativen völlig leer ausgehen scheint dies den Grünen egal zu sein – oder soll Bing auch in die Flaterate einzahlen?

Mit freundlichen Grüßen
Jörg Weinrich“

Update: Meine erneute Antwort

Günther Oettinger: Westlich von Paris gibt es nur Kühe und den Atlantik

Wenn Günther Oettinger in Freiburg redet, gibt er bekanntlich seine nicht immer ganz korrekte Sicht auf die Dinge zum Besten. Nun hat er seiner Freiburger These eine weitere hinzugefügt. Diesmal war er zu einer Diskussion mit Boris Palmer über Stuttgart 21 in Freiburg zu Gast und erklärte, warum der Pariser Bahnhof Gare de l’Est ein Kopfbahnhof ist:

„Sie sagen, alle seien Kopfbahnhöfe. Stimmt doch gar nicht! Strasbourg – Durchgangsbahnhof. Karlsruhe – Durchgangsbahnhof.  – Es stimmt, Paris ist ein Kopfbahnhof. Gare de l’Est. Warum? Weil es westlich von Paris keine Menschen mehr gibt, sondern nur Kühe und Atlantik.

Kindergarten Bundestag: Viel Geschrei um das Programm der Linken

Kindergarten Bundestag: Die Linke„Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die mutmaßlich schwerste Krise Europas seit dem Kriegsende, dramatische Situationen, wir müssen Handlungsfähigkeit beweisen, Euro und Europakrise – da steht auch der Bundestag vor immensen Herausforderungen.“

So begann die Rede von Patrick Kurth (FDP) letzten Donnerstag im Bundestag. Bei der momentanen Situation ist das kein ungewöhnlicher Anfang für eine Rede. Euro-Krise, Rettungsschirm, Bankenregulierung, Occupy-Bewegung,… nichts von alledem war Gegenstand der besagten Debatte. Nein, die schwarz-gelbe Koalition hatte eine aktuelle Stunde zum neuen Grundsatzprogramm der Linken beantragt.

Eine aktuelle Stunde ist gemäß § 106 der Geschäftsordnung des Bundestages eine „Aussprache über ein bestimmt bezeichnetes Thema von allgemeinem aktuellen Interesse in Kurzbeiträgen von fünf Minuten“. Inwiefern das Programm der Linken von allgemeinen aktuellen Interesse ist, sei mal dahingestellt. Zumindest zeigt es aber, dass selbst in Krisenzeiten die Koaltionäre nichts besseres zu tun haben, als sich einmal zur Mittagszeit (da ist eine größere Aufmerksamkeit garantiert als Abends um 18 Uhr) so richtig schön an der Linken abzuarbeiten. Wenigstens einmal sich einig sein, einmal nicht die eigenen Wähler gegen sich aufbringen, da müssen wichtigere Themen halt mal zurückstehen.

BundestagTV –Video der DebatteDie Debatte selbst war dann Kindergarten für Fortgeschrittene. Es wurde geplärrt was das Zeug hielt. Die Redner der CDU und der FDP beschwörten das Bild der DDR, die SPD war beleidigt und wollte sich nicht den Begriff des „Demokratischen Sozialismus“ nehmen lassen, die Grünen kritisierten einerseits das Programm der Linken, verglichen deren Verstaatlichungsphantasien dann aber mit der Teilverstaatlichung der EnBW durch Herrn Mappus. Letzteres fand die CDU nicht so witzig, da doch eigentlich „Alle gegen die Linke“ gespielt werden sollte und nicht eine ernsthafte Diskussion stattfinden sollte. Also wurden die Grünen auch noch ein bisschen mit Bauklötzchen beworfen.

Die Linke verteidigte gegen die Angriffe ihr Programm was das Zeug hielt. Da die eigene Redezeit begrenzt war, wurden die Redner der anderen Fraktionen durch Zwischenrufe gestört. Der Tagesordnungspunkt dauerte 52 Minuten, die Linksfraktion tätigte laut dem Protokoll (ab Seite 16124) insgesamt 134 Zwischenrufe! Ganz besonders aktiv war dabei Herr Dr. Diether Dehm, der alleine 43 Zwischenrufe beisteuerte und zudem einmal einen Gesang anstimmte. Damit tätigte die Linke insgesamt mehr als dreimal so viele Zwischenrufe wie alle anderen Fraktionen zusammen. Die CDU rief 24 dazwischen, die SPD 6, die FDP 4 und die Grünen ebenfalls 4, wovon jedoch einer die Aufforderung an die Linke war, endlich ruhig zu sein.

Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau versucht im Hintergrund durch Handbewegungen ihre Fraktion zu beruhigen – vergebens.
Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau versucht im Hintergrund durch Handbewegungen ihre Fraktion zu beruhigen – vergebens.

Die Taktik der Linken ging offensichtlich auf – mehrere der Redner fühlten sich massiv gestört. Die Bundestagsvizepräsident Petra Pau, die die Sitzung leitete, versuchte anfänglich ihre Fraktion noch durch Handbewegungen zu beruhigen, hatte damit jedoch ebenso wenig Erfolg, wie mit ihren zahlreichen Ermahnungen.

Alles in allem war es ein großer Kindergarten: Die CDU und die FDP wollten die Linke ärgern, die ärgerte zurück, die SDP schmollte in der Ecke – nur die Grünen hatten offenbar das Spiel nicht verstanden und wollten ernsthaft diskutieren.

Gäbe es keine wichtigeren Themen, es wäre unterhaltend.