Geht die Bundesjustizministerin auf Distanz zum Leistungsschutzrecht?
Der Saal ist voll als die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger mit einer Viertelstunde Verspätung im Radialsystem beim PolitCamp12 eintrifft. Nach einer einführenden Rede zur Netzpolitik stellt sie sich anschließend der Diskussion. Aktuelle Themen gibt es genug: Vorratsdatenspeicherung, Datenschutz, Netzsperren, Urheberrecht, Leistungsschutzrecht. Die Ministerin reißt die Themen kurz an. Dabei sind vor allem ihre Äußerungen zum umstrittenen Leistungsschutzrecht durchaus bemerkenswert.
In der Diskussion kam die Frage nach dem Leistungsschutzrecht auf und an welcher Stelle denn nach Ansicht der Ministerin derzeit eine Schutzlücke bestünde. Frau Leutheusser-Schnarrenberger reagierte hierauf ausweichend und erklärte, die Bundesregierung habe sich in ihrem Koalitionsvertrag auf ein Leistungsschutzrecht als zusätzliche Absicherung der Investitionen der Verlage verständigt. Jedoch würde der FDP-Bundestagsabgeordnete Jimmy Schulz zurecht nach der Erforderlichkeit einer solchen Regelung fragen, so die Ministerin. Auf die Nachfrage, ob sie die Verabschiedung des vorgelegten Gesetzentwurfs ihres Ministeriums forcieren würde, antwortete Frau Leutheusser-Schnarrenberger mit den Worten: „Wir haben unseren Teil getan.“ Nun sei der Bundestag an der Reihe. In dem zuständigen Ausschuss sei mit einer ausführlichen Beratung zu rechnen.
Diese Äußerungen der Justizministerin sind durchaus bemerkenswert. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde in ihrem Ministerium erarbeitet. Als verantwortliche Ministerin verteidigte sie diesen jedoch nicht, sondern reagierte ausweichend und betonte stattdessen die Kritik an der geplanten Regelung. Auch die Äußerung, sie habe nun ihren Teil getan, auf die Frage, ob sie die Verabschiedung ihres Gesetzentwurfes forcieren werde, dürfte ihr übriges tun.
Ein klares Bekenntnis zum Leistungsschutzrecht sieht anders aus.
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