Sozialversicherungspflicht für Minijobs ab 100€ – Keine gute Idee

Die Debatte um das Grüne Bundestagswahlprogramm steht Ende des Monats bevor. Am letzten Aprilwochenende treffen sich die Delegierten zu einem Bundesparteitag in Berlin. Dabei wird auch die Frage der Sozialversicherungspflicht für Minijobs diskutiert werden. In dem Programmentwurf ist die Forderung einer entsprechenden Versicherungspflicht ab 100€ enthalten. Eine Forderung, die für falsch halte. Ein Änderungsantrag sieht daher die Streichung dieses Vorschlages vor.

Begründung des Antrages:

Die derzeitige Situation der Minijobs ist reformbedürftig, das vorgeschlagene Modell geht jedoch in die falsche Richtung. Es muss eine größere Durchlässigkeit auf dem Arbeitsmarkt hergestellt und ein Abbau von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen zugunsten weiterer Minijobs verhindert werden. Eine solche Reform darf aber nicht zulasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Minijobs gehen.

Bei einem geforderten Mindestlohn von € 8,50 brutto erwirbt einE ArbeitnehmerIn bei einem Minijob keinen Rentenanspruch, der über der grünen Garantierente von € 850,00 liegt. Im Ergebnis führt also das vorgeschlagene Modell durch die zusätzlichen Abgaben zu einem geringeren Nettoverdienst, ohne dass ein entsprechender Mehrgewinn für den/die jeweiligeN ArbeitnehmerIn entsteht.

Zudem haben die Minijobs bei aller berechtigten Kritik auch positive Aspekte. Neben der hilfreichen Funktion für SchülerInnen, Studierende und RentnerInnen, wurden gerade durch die Befreiung der Minijobs von der Sozialversicherungspflicht etliche Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse aus der Schwarzarbeit geholt. Die vorgeschlagene Reform droht dies zunichte zu machen.

„Rumpsteak ist Steinbrück“ – Warum Peer Steinbrück nicht Kanzlerkandidat bleiben wird

Nach den Äußerungen Steinbrücks hat die SPD mit ihm als Spitzenkandidaten keine Chance mehr, Angela Merkel bei der nächsten Wahl abzulösen. Das Image des einstigen Hoffnungsträgers als geldfixierter Politiker lässt der Parteispitze nur die Wahl zwischen dem Akzeptieren der Wahlniederlage oder der Ablösung des Spitzenkandidaten. Sie wird sich wohl für letzteres entscheiden.

Wahlentscheidungen sind nicht immer rationale Entscheidungen. Ein wesentlicher Teil der Wählerinnen und Wähler entscheidet aus dem Bauch heraus. Ist der Kandidat sympathisch, wirkt er kompetent, ist eine Identifikationsfigur. Dabei spielen die besetzten Themen und Auseinandersetzungen mit dem politischen Gegner, sowie das momentane Image der Partei und ihres Spitzenkandidaten eine entscheidende Rolle. Sie erzeugen eine „Nestwärme“, die die Wählern anspricht und sie dazu bewegen das Kreuz an der richtigen Stelle zu machen bzw. überhaupt erst wählen zu gehen. Im NRW-Wahlkampf schaffte das Plakat „Currywurst ist SPD“ genau diese emotionale Ansprache der eigenen Wählerinnen und Wähler. Die Partei als Vertreterin eines Lebensgefühls. Weiterlesen

Bengalische Feuerbekämpfung in Fußballstadien

Während in Deutschland zukünftig Ganzkörperkontrollen am Eingang die Sicherheit in Fußballstadien erhöhen sollen, hat die tschechische Feuerwehr ihr eigenes „Konzept“ zur Bekämpfung bengalischer Feuer: Sie reagiert wie bei jedem Feuer und „löscht“.

Vielleicht wäre das auch etwas für die hiesigen Stadien?

Google Zeitgeist 2012

Das Jahr neigt sich dem Ende und während auf allen Fernsehsendern eine Vielzahl von Jahresrückblicken lief, blickt auch Google auf das vergangene Jahr zurück.

Geht die Bundesjustizministerin auf Distanz zum Leistungsschutzrecht?

Der Saal ist voll als die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger mit einer Viertelstunde Verspätung im Radialsystem beim PolitCamp12 eintrifft. Nach einer einführenden Rede zur Netzpolitik stellt sie sich anschließend der Diskussion. Aktuelle Themen gibt es genug: Vorratsdatenspeicherung, Datenschutz, Netzsperren, Urheberrecht, Leistungsschutzrecht. Die Ministerin reißt die Themen kurz an. Dabei sind vor allem ihre Äußerungen zum umstrittenen Leistungsschutzrecht durchaus bemerkenswert.

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Die CDU will eine Domain und schickt die Grünen vor

Seit gut vier Jahren ist die Domain cdu-bundestag.de nun schon registriert. Aber nicht auf die CDU, sondern auf mich. Das hat diese jetzt auch bemerkt und möchte die Domain gerne selbst haben. Selber anfragen traute wollte die CDU wohl nicht, sie schickte die Grünen vor.

Vor vier Jahren wurde bei der CSU, der FDP, der Linken und bei den Grünen jeweils die entsprechende Domain xxx-bundestag.de für die jeweilige Bundestagsfraktion (bzw. Gruppierung) verwendet. Nur bei der CDU nicht. Und auch nicht bei der SPD. Ich registrierte mir daraufhin hin diese Domains, vielleicht ließe sich damit ja mal etwas anfangen.

Etwa ein Jahr später kam eine solche passende Gelegenheit. Die damalige große Koalition beschloss im Juni 2009 – trotz massiver Kritik an dieser aktionistischen Maßnahme – das Zugangserschwerungsgesetz. Fortan sollten kinderpornographische Inhalte hinter einem Stopp-Schild versteckt werden.

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Verbot von reinen Frauenlisten in Baden-Württemberg geplant

Zugegeben, der Titel ist etwas reißerisch. Die Grünen in Baden-Württemberg wollen nicht wirklich Frauenlisten verbieten, aber darauf läuft ihr Vorschlag zur Änderung des baden-württembergischen Kommunalwahlgesetzes hinaus.

Dieses soll dahingehend geändert werden, dass nur noch paritätisch besetzte Wahllisten bei der Kommunalwahl antreten dürfen. Abwechselnd sollen Frauen und Männer die Listen besetzen, mit dem Ziel einen größeren Frauenanteil in den baden-württembergischen Gemeinderäten und Kreistagen zu erreichen. Momentan liegt der bei durchschnittlich 22% bzw. 16%.

Gestern legte die Grüne Landtagsfraktion dazu ein von ihr in Auftrag gegebenes Gutachten vor. Dieses kommt zu dem Schluss, eine Regelung zur paritätische Besetzung der Wahllisten sei zulässig und schlägt folgende Gesetzesformulierung vor:

„Es kandidieren jeweils zur Hälfte Männer und Frauen. Die Liste ist abwechselnd mit Frauen und Männern zu besetzen, wobei der erste Platz mit einer Frau oder einem Mann besetzt werden kann. Ausnahmsweise dürfen auch die den Frauen vorbehaltenen Listenplätze mit Männern besetzt werden, wenn sich nicht genügend Kandidatinnen zur Wahl stellen bzw. die den Männern vorbehaltenen Listenplätze mit Frauen besetzt werden, falls sich nicht genügend Kandidaten zur Wahl stellen.“

Eine solche Regelung führt aber zu einem unerwünschten Nebeneffekt: Sie verbietet reine Frauenlisten!

Bei der letzten Kommunalwahl in Baden-Württemberg 2009 sind laut Wikipedia 34 Frauenlisten bei Gemeinderatswahlen und eine Frauenliste bei der Kreistagswahl angetreten. Eine dieser reinen Frauenlisten ist die Freiburger Liste „Unabhängigen Frauen Freiburg“, die seit der Kommunalwahl 1994 bei jeder Kommunalwahl jeweils einen Sitz im Freiburger Gemeinderat errang. Sollte es nun tatsächlich zu der geplanten Änderung des Kommunalwahlgesetzes kommen, dürften diese Listen in ihrer bisherigen Form Geschichte sein. Die Frauenlisten müssten bei der nächsten Kommunalwahl ihre Wahlliste dann zur Hälfte mit Männern besetzen!

Eine Ausnahme von der Verpflichtung zur paritätischen Besetzung ist nur zulässig, wenn sich nicht genug Kandidaten finden. Dazu muss aber glaubhaft versichert, dass ernsthaft nach entsprechenden Kandidaten gesucht wurde. Eine reine Frauenliste, die nur Frauen aufstellen will, dürfte es aber sehr schwer haben, diesen Nachweis zu erbringen, da sie ja gerade gar keine Männer auf der eigenen Liste haben möchte und es daher gar nicht in ihrem Interesse ist, Kandidaten zu finden. Wenn es Ziel der Suche ist, niemanden zu finden, kann eine ernsthafte Kandidatensuche aber nicht glaubhaft versichert werden – außer man führt die gesamte Regelung ad absurdum.

Diese Maßnahme, die eigentlich mehr Frauen in die Kommunalpolitik bringen soll, könnte sich also teilweise zum Bumerang entwickeln, indem dadurch Frauenlisten verhindert werden.

[Update: Die Grüne Landtagsfraktion hat via Twitter entsprechende Nacharbeiten angekündigt.]

Juristendeutsch: Das Eisenbahnkreuzungsgesetz

Das Gesetz über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen – Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) stammt aus den Sechziger Jahren und regelt die Kreuzung von Straßen und Eisenbahnen. Es regelt den Bau und die Finanzierung der Kreuzungen. Das klingt erstmal ziemlich langweilig und trocken – ist es auch. In § 1 hat der Gesetzgeber die im Gesetz verwendeten Begriffe definiert und dabei Juristendeutsch in Reinform verwendet, was sich durchaus amüsant liest:

§ 1
(1) Dieses Gesetz gilt für Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen.
(2) Kreuzungen sind entweder höhengleich (Bahnübergänge) oder nicht höhengleich (Überführungen).
(3) Eisenbahnen im Sinne dieses Gesetzes sind die Eisenbahnen, die dem öffentlichen Verkehr dienen, sowie die Eisenbahnen, die nicht dem öffentlichen Verkehr dienen, wenn die Betriebsmittel auf Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs übergehen können (Anschlußbahnen), und ferner die den Anschlußbahnen gleichgestellten Eisenbahnen.
(4) Straßen im Sinne dieses Gesetzes sind die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze.
(5) Straßenbahnen, die nicht im Verkehrsraum einer öffentlichen Straße liegen, werden, wenn sie Eisenbahnen kreuzen, wie Straßen, wenn sie Straßen kreuzen, wie Eisenbahnen behandelt.
(6) Beteiligte an einer Kreuzung sind das Unternehmen, das die Baulast des Schienenwegs der kreuzenden Eisenbahn trägt, und der Träger der Baulast der kreuzenden Straße.

Wie lange haben die wohl daran gearbeitet?

Obama ist einfach cool!

So einen Präsident wünscht man sich! Seine humorvolle Rede beim White House Correspondents’ Dinner ist einfach kein Vergleich zu deutschen Politikern. So eine Rede bekämen die garantiert nicht hin.

Danach durfte Jimmy Kimmel reden, auch diese Rede ist sehenswert. Obama zeigt sich humorvoll und lachte unter anderem über Witze bzgl. seiner Ohren.

So einen coolen Politiker sucht man hierzulande leider vergebens!

Antwort der Uniklinik Freiburg zur Vertraulichkeit bei der Blutspende

Die Uniklinik Freiburg hat mir heute auf meinen Blogbeitrag vom 24. Oktober „Vertraulichkeit ist nichts für die Uniklinik Freiburg!“ geantwortet. Demnach wurden alle Mitarbeiter auf die Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht explizit hingewiesen, medizinische Fragen dürfen nicht in der Öffentlichkeit besprochen werden.

„Sehr geehrter Herr Vaulont,

über die Pressestelle des Universitätsklinikums haben wir erfahren, dass Sie sich in Ihrem Internet-Blog kritisch zu Abläufen in der Blutspende geäußert haben. Sie führen in Ihrem Blog an, medizinische Belange der Blutspender seien so besprochen worden, dass auch unbeteiligte Personen von diesen Kenntnis bekämen.

Wir waren bestürzt zu hören, dass es in der Blutspende offensichtlich zu inakzeptablen Verletzungen der ärztlichen Schweigepflicht gekommen ist. Die Einhaltung der Schweigepflicht ist in unserer Einrichtung wie im gesamten Universitätsklinikum für alle Mitarbeiter verpflichtend vorgeschrieben und deren Einhaltung sollte daher eine Selbstverständlichkeit sein.

Ihren Beitrag haben wir daher zum Anlass genommen, die Abläufe in unserer Einrichtung zu überprüfen. In diesem Rahmen wurden sämtliche Mitarbeiter explizit auf diesen Punkt hingewiesen und die entsprechende Sensibilität angemahnt. Entsprechend wurde klar kommuniziert, dass medizinische Fragen ausschließlich im Arztzimmer oder in einem geschützten Bereich besprochen werden dürfen. Auch wurde klargestellt, dass Verstöße gegen die Schweigepflicht disziplinarische Konsequenzen nach sich ziehen können.

Wir hoffen, durch diese Maßnahmen Ihr Vertrauen wiedererlangen zu können und Sie wieder als Blutspender begrüßen zu dürfen.

Mal sehen, ob sich bei meinem nächsten Besuch tatsächlich etwas geändert hat.