Antwort auf die heulende Urheberrechtslobby [Update]

Auf dem Grünen Bundesparteitag am Wochenende wird unter anderem über die Netzpolitik diskutiert. Dabei geht es auch um eine Reform des Urheberrechts. Einige Urheberrechtslobbyisten haben daher mal Ihre „Gedanken zum netzpolitischen Leitantrag“ kund getan, die auch von einigen anderen Seiten bereits kritisch hinterfragt wurden. Da ich meine Meinung zu dem Papier den Verantwortlichen direkt mitteilen wollte, habe ich den Absendern auf Ihre „Gedanken“ folgendes geantwortet:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin einer der Delegierten bei der Bundesdelegiertenkonferenz der Grünen. Mit Erstaunen habe ich Ihre „Gedanken zum Leitantrag“ zur Kenntnis genommen.
Ich bin studiere Jura mit Schwerpunkt Informationsrecht und interessiere mich sehr für das Thema Urheberrecht. Auch wenn ich manche Ihrer Ziele sicher teile, so halte ich dennoch eine grundlegende Debatte über das Urheberrecht in seiner heutigen Form für angebracht. Ihre „Stellungnahme“ ist in der Debatte weder sachlich noch zielführend.

„Die Chancen werden breit ausgemalt, mögliche Gefahren oder negative Auswirkungen aber unterschlagen oder bestenfalls punktuell berücksichtigt.“

Das Internet bietet große Chancen, es hat aber auch neue Erwerbsmodelle hervorgebracht. Dabei gibt es natürlich auch negative Seiten der Medaille – keine Frage. Es ist aber eine Frage der Grundhaltung wie man an diese Sache herangeht. Sieht man eher die Chancen oder eher die Risiken. Anstatt aktiv in die Debatte zu gehen und ihre Vorschläge zu präsentieren, ziehen Sie sich lieber zurück und haben Angst vor dem Neuen. So kann man nicht langfristig bestehen und schon gar nicht überzeugen!

„Zivilrechtliche Maßnahmen sollen eingeschränkt werden oder werden komplett abgelehnt“

Sie verweisen in Ihren „Gedanken“ auf Zeile 119 und Zeile 471 des grünen Antrages. Darin wird „die Privatisierung der Rechtsdurchsetzung ohne ordentliches rechtsstaatliches Verfahren.“ (Zeile 119 f.) komplett abgelehnt. Dass Sie das mit dem rechtsstaatlichen Verfahren keine Gute Idee finden, haben viele zwar bisher vermutet, ich hätte aber nie gedacht, dass Sie das auch mal schriftlich äußern würden!
Auch die Tatsache, dass Sie Zeile 471 ablehnen, dürfte alles andere als Akzeptanz für Ihre Position hervorrufen! „Gleichzeitig hat sich in den letzten Jahren ein System des Abmahnwesens etabliert, dass diesen Akzeptanzverlust verstärkt. Es setzt falsche Anreize und führt zu Massenabmahnungen, die häufig auch Unschuldige treffen. Daher wollen wir das System des Abmahnwesens, gerade im Bereich von Urheberrechtsverletzungen, grundlegend verändern.“ (Zeile 471)
Haben Sie keine eigene Position zum Thema Abmahnwesen? Teilen Sie die Kritik daran nicht?!

„Eine strafrechtliche Verfolgung ist zwar vorgesehen, da aber keine Verstärkung der Mittel gefordert wird, dürfte dies in Anbetracht der überlasteten Strafverfolgungsbehörden allenfalls ein Alibihinweis sein.“

Da dürfte einigen spontan die Abmahnindustrie in den Sinn, die mehrere Staatsanwaltschaften solange mit Anzeigen überflutete bis diese überfordert die Ermittlungen von IP-Adressen wegen einzelnen Urheberrechtsverstößen verweigerten oder das Amtsgericht München, an dem gerade 1400(!) Verfahren gegen vermeintliche Fliesharer anhängig sind.
Nur weil zu der Mittelausstattung nichts gesagt wird, den Punkt gleich als „Alibihinweis“ abzutun ist nicht überzeugend, da Ihre Behauptung in diesem Punkt lediglich eine arrogante These ist, die keinerlei Argumentationswert hat!

„Löschen darf nur noch nach einer richterlichen Entscheidung erfolgen (Zeile 268). Dies bedeutet, dass ein Hoster Kinderpornographie solange wissentlich vorhalten muss, bis der Richter eine Löschungsanordnung ausgesprochen hat.“

Entweder haben Sie den Antrag nicht verstanden oder es handelt sich um eine bösartige Unterstellung. Zu Ihren Gunsten nehme ich einmal ersteres an! In dem Abschnitt auf den Sie verweisen, geht es um Whistleblower wie Wikileaks. Dazu wird ausgeführt: „ Presse- und Meinungsfreiheit muss geschützt werden, Inhalte auf Servern dürfen ohne richterliche Entscheidung nicht auf Druck von staatlichen Stellen aus gelöscht, Konten nicht gesperrt oder Domainnamen und IP-Adressen nicht entzogen werden.“ (Zeile 267 ff.). Das hat nichts mit Kinderpornographie zu tun!
Weiter oben haben Sie in Ihren Gedanken schon auf Zeile 325 verwiesen, warum lesen Sie dann nicht auch die Zeile zu Ende? „Wir Grünen setzen uns weiterhin für eine effektive Löschung entsprechender verbotener Inhalte nach rechtsstaatlichen Prinzipien ein, erteilen aber Sperrfantasien auch weiterhin eine deutliche Absage.“ (Zeile 325 ff.)
Das ist doch deutlich! Kinderpronographische Inhalte sind verboten und müssen daher gelöscht werden. Den Grünen hier etwas anderes zu unterstellen, ist alles andere als förderlich für Ihre Argumentation!

„Kein Drohpotential bei Löschungsaufforderungen, da Sperrungen oder andere Maßnahmen nicht vorgesehen sind. Statt „Löschen vor Sperren“ bleibt nur noch die „Bitte um freiwilliges Löschen“.“

Woher haben Sie denn das? Das steht doch gar nicht in Zeile 326 drin! Warum sind „effektive Löschung entsprechender verbotener Inhalte nach rechtsstaatlichen Prinzipien“ keine Sperrungen?!

„Jegliche Technologie, die zur Überwachung oder Sperrung missbraucht werden könnte, darf nicht mehr exportiert werden (134 ff.). In Anbetracht der Exportabhängigkeit der deutschen Wirtschaft dürfte dies einem Produktionsverbot gleichkommen.“

Mit der Argumentation müssten wir auch die Beschränkungen des Waffenexports sofort aufheben! Politik hat aber immer auch eine moralische Komponente, so dass es kein Wirtschaften um jeden Preis geben kann! Sie mögen eine andere Position haben, aber ein Export deutscher Technologie an den Iran, Syrien oder Bahrein zur Überwachung der dortigen Bevölkerung ist mit den Grünen nicht zu machen!
In dem Antrag wird auf die Schwierigkeit dabei eingegangen: „Auch wenn wir uns der technischen Komplexität und der Möglichkeiten des Dual-Use in diesem Bereich bewusst sind, so gilt es dennoch, politisch Wege zu finden, die diese Praktiken unterbinden und ächten, damit die Einschränkung von Presse- und Meinungsfreiheit im Internet zurückgedrängt und die Verfolgung beispielsweise von BloggerInnen und InternetaktivistInnen wirksam bekämpft wird.“ (Zeile 136 ff.)

„Eltern sollen nicht einmal mehr voreingestellte Jugendschutzfilter erhalten dürfen“

Da haben Sie mal wieder etwas missverstanden, ob willentlich oder nicht sei mal dahingestellt! Eltern sollen auch weiterhin Jugendschutzfilter erhalten dürfen, die können auch vorkonfiguriert sein. Es geht aber um Pflichtprogramme und vorgeschriebene Filter. Beim vorherigen Punkt waren Sie noch gegen eine Beschränkung der Wirtschaft, auch wenn es um Menschenrechte geht, und nun wollen Sie nicht, dass sich ein Markt verschiedener Jugendschutzsoftware etabliert!

„Jegliche Vorratsdatenspeicherung wird abgelehnt. Die von der Polizei beklagten negativen Folgen gelten dann natürlich auch für die Verfolgung von Datenschutzdelikten.“

Glauben Sie ernsthaft mit dem Datenschutzargument die Grünen überzeugen zu können!? Leider ist es an dieser Stelle vollkommen fehl am Platz, da ja gerade eines der Argumente gegen die Vorratsdatenspeicherung der Datenschutz ist. Und nur weil die Polizei irgendwelche „negativen Folgen“ beklagt, ist das noch lange nicht überzeugend! Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 2010 beträgt die Aufklärungsquote bei Internetdelikten immer noch beachtliche 72 %, gegenüber mageren 56 % durchschnittlicher allgemeiner Aufklärungsquote. Daher ist die Behauptung man könne schwere Straftaten im Internet mit klassischen polizeilichen Ermittlungsmethoden nicht mehr aufklären, weshalb u.a. eine Vorratsdatenspeicherung zwingend nötig sei, auch durch die aktuelle PKS einmal mehr falsifiziert worden.

„Dem Gedanken der Netzneutralität folgend will man dass illegale Inhalte faktisch die gleichen Rechte auf Durchleitung erhalten wie legale Inhalte. Danach dürfte auch eine Spamfilterung verboten sein. Dies bedeutet in Zukunft das 25fache an eingehenden E-Mails.“

Hier liegt offensichtlich ein völliges Unverständnis des Themas „Netzneutralität“ vor. Es geht um die Frage, ob Datenpakete alle mit der gleichen Priorität weitergeleitet werden sollen oder nicht. Denkbar wäre der Verkauf von Priorisierungsrechten, vergleichbar mit dem Expressbrief bei der Post. Im Gegensatz zur Post, bei der der normale Brief in seiner normalen Geschwindigkeit versandt wird, unabhängig ob daneben ein Expressbrief schneller weitergleitet wird, würde bei einer Priorisierung von Datenpaketen, die anderen verlangsamt werden. Bei der Frage der Netzneutralität spielt die Legalität des Inhalts keine Rolle. Es geht nur um die Frage, ob der Absender etwas für die schnellere Durchleitung bezahlt oder nicht. Wenn die Hoster von Streamingseiten mit illegalen Inhalten für die schnellere Durchleitung Geld bezahlen, dann werden eben deren illegale Datenpakete bevorzugt befördert.
Aktuell haben wir die Netzneutralität und da bisher die Spamfilterung zulässig ist (das hat auch überhaupt nichts mit der Frage der Netzneutralität zu tun!), wird diese auch weiterhin zulässig wenn wir die Netzneutralität beibehalten.

„Diese destruktive Grundhaltung des Antrages kommt sehr deutlich bezüglich der Urheber- rechte zur Geltung: Hier wird – ohne Beachtung internationaler Abkommen – eine Reduzierung der Schutzfrist für Werke auf 5 Jahre gefordert. Diese darf aber kostenpflichtig verlängert werden. De facto ist diese Frist aber unwesentlich, da die Rechte nicht mehr durchsetzbar sind. Die Verbreitung von Raubkopien wird erlaubt (435): „Gleichzeitig wollen wir die Kriminalisierung der nicht-kommerziellen Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke im Internet beenden und den Zugang zu ihnen grundsätzlich erleichtern.“ Und da dies noch nicht reicht, wird auch die zivil- oder strafrechtliche Verfolgung von Raubkopierern zusätzlich noch verboten (579). Nicht-kommerziell bedeutet, dass kein Gewinn erwirtschaftet werden darf (439). So wird die Verbreitung von Raubkopien faktisch freigegeben, da der Nachweis eines Gewinns beim Raubkopierer unmöglich sein dürfte. (Auch beim profitabelsten Raubkopieportal kino.to sind die wesentlichen Gewinne bei den verbundenen Hostern angefallen. Die Kosten des Hochsicherheitsservers in Russland dürften vermutlich gerade durch die Werbung auf der Seite selber finanziert worden sein.)“

Warum setzen Sie sich nicht ausführlich und sachlich mit der Kulturflatrate auseinander? Einzelne Zitate aus dem Zusammenhang gerissen und dann das ganze als „destruktiv“ bezeichnet, zeugt nicht von einer konstruktiven Auseinandersetzung Ihrerseits mit dem Thema! Vielmehr bringen Sie mit „Ihren Gedanken zum Leitantrag“ Ihre Ablehnung an einer sachlichen Debatte über eine Reform des Urheberrechts zum Ausdruck!

Bringen Sie doch Argumente für Ihre Position! Wie soll ich mich mit Ihrer Position auseinandersetzen, wenn Sie nur polemisch gegen den Antrag wettern?
Und der Begriff „Raubkopierer“ ist nach wie vor kompletter Unsinn (Wo ist das Gewaltelement des § 249 StGB?), aber das wissen Sie ja sicherlich!

„In Anbetracht der Offensichtlichkeit des Ausnutzens der Kreativen durch Suchmaschinen und Sharehoster scheint es sich um einen reinen Alibihinweis zu handeln.“

An welcher Stelle nutzen Suchmaschinen die Kreativen aus? Sie kennen offenbar weder die Rechtsprechung des BGH zu Google-Thumbnails noch wissen Sie, dass Suchmaschinen ganz einfach ausgesperrt werden können (das geht ganz einfach). Hören Sie auf zu jammern! Entweder Sie sperren Google von Ihren Webseiten aus oder nicht, aber entscheiden Sie sich und tragen Sie dann auch die Konsequenzen!
Und auch hier ist es nicht sonderlich überzeugend, wenn sie Punkte als „Alibihinweis“ abtun!

„Abgespeist werden die Kreativen mit eventuellen zukünftigen Einnahmen. Diese sind aber noch im Vor-Planungsstadium. Der auf der Hand liegende ausgleichende Ansatz, Freigabe erst nach Sicherung der Einnahmen, unterbleibt.“
Wenn es eine Kulturflatrate gäbe, müssten alle deutschen Internetanschlüsse eine monatliche Abgabe bezahlen. Diese würde dann auf die Künstler verteilt. An welcher Stelle wird hier wer mit was abgespeist? Ihre Argumentation erweckt nicht den Anschein als hätten Sie sich mit dem Modell der Kulturflatrate ausführlich auseinandergesetzt, geschweige denn verstanden!

„Dies kann nur als bewusste Ausbeutung der Kreativen zu Gunsten eines bei dem Wähler ankommenden Parteiprogramms Namens „Brot und Unterhaltung“ verstanden werden.“

Das ist jetzt nicht das bestmögliche Schlusswort zu Ihren „Gedanken zum Leitantrag“, die vor allem aus wenigen Argumenten, vielen Thesen und dummdreisten Unterstellungen bestehen. Sie polemisieren und erkennen nicht, dass es den Grünen gerade darum geht, die Missstände des heutigen Systems zu bekämpfen. Aber anstatt in eine echte Diskussion mit einem Austausch von Argumenten zu kommen, liefern Sie dieses dünne Papier ab, das statt Überzeugungskraft nur eine „destruktive Grundhaltung“ zum Ausdruck bringt.

Vielleicht können Sie ja auf einige der genannten Punkte eingehen und diese nochmals klarstellen.

Mit freundlichen Grüßen
David Vaulont“

Update: Herr Weinrich (Geschäftsführender Vorstand des  Interessenverband des Video- und Medienfachhandels in Deutschland e.V.) hat mir auf meine Mail folgendes geantwortet:

„Sehr geehrter Herr Vaulont,
erlauben Sie mir eine kurze Antwort:

Selbstverständlich kann man ein Thema nur aus einem Gesichtspunkt betrachten, dann sollte man aber nicht behaupten, dass man nicht nur einen Blickwinkel einnimmt (30).

Das wir in vielen Detailfragen unterschiedlicher Meinung sind ist klar. Vorrangig wurden die Beispiel genannt um zu belegen, dass man alle bekannten Eingriffsmechanismen ablehnt. Die Frage wie man den zu verbessernden Datenschutz gewährleisten will, bleibt somit völlig offen. Diesem Kritikpunkt weicht bisher jeder Grüne aus. Zu einigen der Details:

– Dass die Grünen die freiwillige Löschung illegaler Inhalte und voreingestellte Filtersoftware doch zulassen wollen beruhigt. Wieso man es nicht schreibt bleibt aber unklar.

– Netzneutralität – Hier verkürzen Sie die Debatte: Es gibt in der Diskussion Stimmen, die die Netzneutralität ausdrücklich auf legale Daten beziehen. Es gibt auch Sorgen, dass anderer Verkehr auf Druck einzelner Unternehme verlangsamt versendet wird.

– Wir halten nichts von der Kulturflaterate. Die Debatte können wir auch gerne führen. Der Vorwurf liegt aber insbesondere darin, dass man dieses erst als Konzept entwickeln will, während aber schon feststeht, dass die Urheberrechte eingeschränkt werden. Wenn man fremde Medieninhalte verbreiten darf, solange man keinen Gewinn erwirtschaftet (= Kostendeckung), dann ist der Verbreitung illegaler Medien Tor und Tür geöffnet. Abgesehen davon, dass dies von außen kaum noch beurteilbar bleibt, muss man nun einfach ein paar Kosten produzieren und schon ist die Verbreitung legal. Sorry, aber da können wir, die viel Geld dafür bezahlen, dass wir die Medieninhalte verbreiten dürfen, schon richtig sauer werden.

Bezüglich Suchmaschinen: Geben Sie einmal einen aktuellen Filmtitel in Verbindung mit dem Wort Download bei Bing ein. Unter den ersten 10 Suchergebnissen befindet sich fast immer mindestes eine Verlinkung zu einem illegalen Angebot. Gleichzeitig gibt es dort Werbeanzeigen. Obwohl bei dieser Nutzung die Kreativen völlig leer ausgehen scheint dies den Grünen egal zu sein – oder soll Bing auch in die Flaterate einzahlen?

Mit freundlichen Grüßen
Jörg Weinrich“

Update: Meine erneute Antwort