Kategorie: Grüne

Sozialversicherungspflicht für Minijobs ab 100€ – Keine gute Idee

Die Debatte um das Grüne Bundestagswahlprogramm steht Ende des Monats bevor. Am letzten Aprilwochenende treffen sich die Delegierten zu einem Bundesparteitag in Berlin. Dabei wird auch die Frage der Sozialversicherungspflicht für Minijobs diskutiert werden. In dem Programmentwurf ist die Forderung einer entsprechenden Versicherungspflicht ab 100€ enthalten. Eine Forderung, die für falsch halte. Ein Änderungsantrag sieht daher die Streichung dieses Vorschlages vor.

Begründung des Antrages:

Die derzeitige Situation der Minijobs ist reformbedürftig, das vorgeschlagene Modell geht jedoch in die falsche Richtung. Es muss eine größere Durchlässigkeit auf dem Arbeitsmarkt hergestellt und ein Abbau von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen zugunsten weiterer Minijobs verhindert werden. Eine solche Reform darf aber nicht zulasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Minijobs gehen.

Bei einem geforderten Mindestlohn von € 8,50 brutto erwirbt einE ArbeitnehmerIn bei einem Minijob keinen Rentenanspruch, der über der grünen Garantierente von € 850,00 liegt. Im Ergebnis führt also das vorgeschlagene Modell durch die zusätzlichen Abgaben zu einem geringeren Nettoverdienst, ohne dass ein entsprechender Mehrgewinn für den/die jeweiligeN ArbeitnehmerIn entsteht.

Zudem haben die Minijobs bei aller berechtigten Kritik auch positive Aspekte. Neben der hilfreichen Funktion für SchülerInnen, Studierende und RentnerInnen, wurden gerade durch die Befreiung der Minijobs von der Sozialversicherungspflicht etliche Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse aus der Schwarzarbeit geholt. Die vorgeschlagene Reform droht dies zunichte zu machen.

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Verbot von reinen Frauenlisten in Baden-Württemberg geplant

Zugegeben, der Titel ist etwas reißerisch. Die Grünen in Baden-Württemberg wollen nicht wirklich Frauenlisten verbieten, aber darauf läuft ihr Vorschlag zur Änderung des baden-württembergischen Kommunalwahlgesetzes hinaus.

Dieses soll dahingehend geändert werden, dass nur noch paritätisch besetzte Wahllisten bei der Kommunalwahl antreten dürfen. Abwechselnd sollen Frauen und Männer die Listen besetzen, mit dem Ziel einen größeren Frauenanteil in den baden-württembergischen Gemeinderäten und Kreistagen zu erreichen. Momentan liegt der bei durchschnittlich 22% bzw. 16%.

Gestern legte die Grüne Landtagsfraktion dazu ein von ihr in Auftrag gegebenes Gutachten vor. Dieses kommt zu dem Schluss, eine Regelung zur paritätische Besetzung der Wahllisten sei zulässig und schlägt folgende Gesetzesformulierung vor:

„Es kandidieren jeweils zur Hälfte Männer und Frauen. Die Liste ist abwechselnd mit Frauen und Männern zu besetzen, wobei der erste Platz mit einer Frau oder einem Mann besetzt werden kann. Ausnahmsweise dürfen auch die den Frauen vorbehaltenen Listenplätze mit Männern besetzt werden, wenn sich nicht genügend Kandidatinnen zur Wahl stellen bzw. die den Männern vorbehaltenen Listenplätze mit Frauen besetzt werden, falls sich nicht genügend Kandidaten zur Wahl stellen.“

Eine solche Regelung führt aber zu einem unerwünschten Nebeneffekt: Sie verbietet reine Frauenlisten!

Bei der letzten Kommunalwahl in Baden-Württemberg 2009 sind laut Wikipedia 34 Frauenlisten bei Gemeinderatswahlen und eine Frauenliste bei der Kreistagswahl angetreten. Eine dieser reinen Frauenlisten ist die Freiburger Liste „Unabhängigen Frauen Freiburg“, die seit der Kommunalwahl 1994 bei jeder Kommunalwahl jeweils einen Sitz im Freiburger Gemeinderat errang. Sollte es nun tatsächlich zu der geplanten Änderung des Kommunalwahlgesetzes kommen, dürften diese Listen in ihrer bisherigen Form Geschichte sein. Die Frauenlisten müssten bei der nächsten Kommunalwahl ihre Wahlliste dann zur Hälfte mit Männern besetzen!

Eine Ausnahme von der Verpflichtung zur paritätischen Besetzung ist nur zulässig, wenn sich nicht genug Kandidaten finden. Dazu muss aber glaubhaft versichert, dass ernsthaft nach entsprechenden Kandidaten gesucht wurde. Eine reine Frauenliste, die nur Frauen aufstellen will, dürfte es aber sehr schwer haben, diesen Nachweis zu erbringen, da sie ja gerade gar keine Männer auf der eigenen Liste haben möchte und es daher gar nicht in ihrem Interesse ist, Kandidaten zu finden. Wenn es Ziel der Suche ist, niemanden zu finden, kann eine ernsthafte Kandidatensuche aber nicht glaubhaft versichert werden – außer man führt die gesamte Regelung ad absurdum.

Diese Maßnahme, die eigentlich mehr Frauen in die Kommunalpolitik bringen soll, könnte sich also teilweise zum Bumerang entwickeln, indem dadurch Frauenlisten verhindert werden.

[Update: Die Grüne Landtagsfraktion hat via Twitter entsprechende Nacharbeiten angekündigt.]

Bei uns schreiben Lobbyisten Änderungsanträge

Auf der gestern zu Ende gegangen Bundesdelegiertenkonferenz diskutierten wir Grüne unter anderem über die Netzpolitik und eine Reform des Urheberrechts. Gerade letzter Punkt war in den letzten Tagen und Wochen heiß umstritten. Während die grünen Kulturpolitiker und die Urheberrechtslobby gegen grundlegende Reformen, wie beispielsweise eine Verkürzung der Schutzfristen, waren, traten die Netzpolitiker für deutliche Veränderungen und eine Liberalisierung des Urheberrechts  ein.

Auf Seiten der Reformgegner war dabei unter anderem die grüne Bundestagsabgeordnete Agnes Krumwiede aktiv. Die Konzertpianistin ist Sprecherin für Kulturpolitik der grünen Bundestagsfraktion und stellte mehrere Änderungsanträge. Neben ihrer Abgeordnetentätigkeit sitzt sie jedoch im Aufsichtsrat der Initiative Musik gGmbH.

Die Initiative Musik gGmbH ist eine Gesellschaft zur Förderung von jungen Künstlern im Auftrag der Bundesregierung. Finanziert wird sie unter anderem von der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) und der GEMA.

Die Gesellschaft will aber nicht nur junge Künstler fördern, sondern sie verfolgt noch einen anderen Zweck. Der Aufsichtsratsvorsitzende der Initiative Musik Prof. Dieter Gorny, der gleichzeitig Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Musikindustrie ist, hat die Ziele, Förderschwerpunkte und Zukunft der Initiative Musik beschrieben und geht dabei auf Punkte ein, die über die Förderung junger Künstler deutlich hinausgehen.

„Musik hat einen unschätzbaren Wert für unser Land, leistet einen enormen Beitrag zum Bruttosozialprodukt und ist damit wirtschaftlich für unser Land wichtig. Dieser Wert ist im vergangenen Jahrzehnt täglich verfallen und sukzessive unsichtbar geworden. Dabei spielt die Rezession in der Musikwirtschaft, in der heute die digitalen Umsätze der Musikindustrie ihre Einnahmen aus dem Verkauf von Tonträgern noch nicht aufwiegen können, eine Rolle. Im Zuge der Digitalisierung ist auch der Wert und damit Wertschätzung jedes einzelnen gegenüber Copyrights ins Bodenlose gefallen. Die Initiative Musik gGmbH will dem etwas entgegensetzen. Sie will Strukturen aufbauen, um Musik aus ihrem wertlosen Schattendasein herauszuholen und mit neuen Werten aufzuladen. Wir tragen dazu bei, dass Musiker und ihr Schaffen wieder im Bewusstsein von Musikliebhabern bis -konsumenten verankert werden. Wir werden Strukturen haben, die es ihnen ermöglichen, aus der kleinen Münze wieder Scheine zu machen.“

Neben der Förderung junger Künstler soll demnach auch für steigende Einnahmen der Musikindustrie gesorgt werden. Da trifft es sich ja gut, dass Herrn Gorny an seiner Seite ist einen Aufsichtsrat hat, „der paritätisch mit sechs Mitgliedern aus der Politik und sechs Mitgliedern aus der Musikwirtschaft besetzt ist. Dies ist für mich ganz entscheidend, um zusammen das ureigene Ziel der Initiative Musik gGmbH fest im Bewusstsein der Gesellschaft zu verankern.“

Es lässt sich nunmal besser politisch für eine Sache werben, wenn man schon einen direkten Draht zu Politikern hat und diese eingebunden sind. Bei Herrn Gorny klingt das dann so:

„Die Initiative Musik gGmbH ist eine großartige Chance, den Dialog zwischen Entscheidungsträgern aus der Musikwirtschaft und der Politik zu intensivieren und darüber ein Stück Anerkennung für das künstlerische Schaffen von Musikern wieder in der Öffentlichkeit zu verankern. Damit reicht ihre Bedeutung weit über ein finanzielles Instrument hinaus.“

Und da verschiedene politische Ebenen für das Wohl der Musikwirtschaft relevant sind, soll dementsprechend auch auf möglichst vielen dieser Ebenen geworben werden:

„Die Initiative Musik gGmbH ist eine Fördereinrichtung im Bereich populärer Musik. Sie wird aber auch eine aktive Plattform für Dialoge sein, die drängende Fragen der Musikwirtschaft aufgreift und politisch auch auf EU Ebene weiter voranbringt. So wie sie auf internationaler Ebene tätig sein wird, mischt sie sich unter die internen, regionalen, föderalistischen Ebenen. Schließlich ist ein Verbund immer stärker in seiner Wirkung als jeder Einzelkämpfer.“

Die Initiative Musik ist eine Lobbyorganisation für die Interessen der Musikwirtschaft, die unter anderem von zwei Verwertungsgesellschaften finanziert wird. Seit kurzem ist Agnes Krumwiede nun ehrenamtliches Aufsichtsratsmitglied dieser Lobbyorganisation der Initiative Musik. In der Diskussion um eine grüne Position zu einer Urheberrechtsreform kämpfte sie aktiv gegen Liberalisierungsbestrebungen und begründete Ihre Änderungsanträge mit den Interessen der Künstler, die andernfalls bedroht würden.

Die Musikindustrie und deren Interessen erwähnte sie mit keinem Wort.

Erneute Antwort auf die heulende Urheberrechtslobby

Auf Antwort von Herrn Weinrich (Geschäftsführender Vorstand des  Interessenverband des Video- und Medienfachhandels in Deutschland e.V.) habe ich erneut reagiert:

„Sehr geehrter Herr Weinrich,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

„Selbstverständlich kann man ein Thema nur aus einem Gesichtspunkt betrachten, dann sollte man aber nicht behaupten, dass man nicht nur einen Blickwinkel einnimmt (30).“

In der Tat kann man an ein Thema entweder pessimistisch oder optimistisch herangehen. Dennoch kann man mit einer optimistischen Sicht auf das Internet verschiedene Blickwinkel einnehmen. Der Antrag versucht sowohl die Sicht der Künstler als auch die der Nutzer unter einen Hut zu bringen, während er aber die Chancen des Internets sieht und nicht mit Ihrer pessimistischen Sicht an das Thema herangeht.

„Das wir in vielen Detailfragen unterschiedlicher Meinung sind ist klar. Vorrangig wurden die Beispiel genannt um zu belegen, dass man alle bekannten Eingriffsmechanismen ablehnt. Die Frage wie man den zu verbessernden Datenschutz gewährleisten will, bleibt somit völlig offen. Diesem Kritikpunkt weicht bisher jeder Grüne aus.“

Dass gerade nicht alle Eingriffsmechanismen abgelehnt werden, hatte ich Ihnen ja bereits in meiner letzten Mail dargelegt! Die Grundfrage ist aber, wie auf die Vielzahl an Urheberrechtsverstößen und die schwindende Akzeptanz des Urheberrechts reagiert werden soll. Während Sie, ohne nennenswerten Erfolge, den Ansatz der verstärkten Kriminalisierung der Nutzer verfolgen, versucht der grüne Antrag mit einer Reform des Urheberrechts auf die Probleme zu reagieren.
Nachdem Sie ursprünglich die Vorratsdatenspeicherung wollten, sind Sie jetzt für einen verstärkten Datenschutz?! Ich begrüße Ihre 180°-Drehung ausdrücklich, kann aber nicht erkennen an welcher Stelle die Grünen hier ausweichen würden! Vielleicht können Sie Ihren Vorwurf an dieser Stelle etwas konkretisieren.

„Dass die Grünen die freiwillige Löschung illegaler Inhalte und voreingestellte Filtersoftware doch zulassen wollen beruhigt. Wieso man es nicht schreibt bleibt aber unklar.“

Das steht doch im Antrag! In Zeile 352 ff. geht es um die Zertifizierung von Jugendschutzprogrammen. „Wichtig ist uns, dass die Kriterien, warum Inhalte zugänglich oder unzugänglich sein sollen, transparent und nachvollziehbar sind. Andernfalls ließe sich Missbrauch oder einseitige Kommerzialisierung nur schwerlich verhindern. Die ersten Entscheidungen der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) zur Zertifizierung von Jugendschutzprogrammen werden wir auf dieser Grundlage genauestens prüfen und den Einsatz und die Ergebnisse dieser Software kritisch begleiten.“ Damit wird deutlich, dass Jugendschutzsoftware nicht per se abgelehnt wird. Aber das hatte ich Ihnen ja auch bereits in der letzten Mail geschrieben, ebenso wie ich Ihnen auch bezüglich der Frage der Löschung illegaler Inhalte in meiner letzten Mail die entsprechende Stelle im Antrag genannt habe. Ihren Vorwurf an dieser Stelle kann ich daher nicht nachvollziehen!

„Netzneutralität – Hier verkürzen Sie die Debatte: Es gibt in der Diskussion Stimmen, die die Netzneutralität ausdrücklich auf legale Daten beziehen. Es gibt auch Sorgen, dass anderer Verkehr auf Druck einzelner Unternehme verlangsamt versendet wird.“

Ich bin mir einer Verkürzung der Debatte bewusst, sehe es an dieser Stelle aber als legitim an, da es lediglich um eine Widerlegung Ihrer Behauptung ging, durch eine Beibehaltung der Netzneutralität stiege die Zahl der Spammails. Dies hat aber, wie dargelegt, nichts miteinander zu tun! Ihrer Antwort entnehme ich, dass Sie Ihre diesbezügliche Behauptung nicht mehr aufrecht erhalten?!

„Wir halten nichts von der Kulturflaterate. Die Debatte können wir auch gerne führen. Der Vorwurf liegt aber insbesondere darin, dass man dieses erst als Konzept entwickeln will, während aber schon feststeht, dass die Urheberrechte eingeschränkt werden.“

Wie genau das Konzept der Kulturflatrate aussehen soll, richtet sich nach verschiedenen Faktoren, unter anderem auch nach der europäischen Ebene. Detailfragen sind daher nachvollziehbarer Weise noch ungeklärt, der Grundrahmen ist jedoch klar. Eine Einschränkung der Urheberrechte in ihrer bisherigen Form ist bei der Kulturflatrate jedoch zwingend. Sie ist die Grundlage für das Konzept. Daher trifft Ihr Vorwurf auf jeden zu, der über eine Kulturflatrate nachdenkt, aber noch kein fertiges Konzept vor Augen hat. Demnach ist Vorwurf generell auf eine Kulturflatrate bezogen und eben nicht auf die konkrete Diskussion bei den Grünen!

„Wenn man fremde Medieninhalte verbreiten darf, solange man keinen Gewinn erwirtschaftet (= Kostendeckung), dann ist der Verbreitung illegaler Medien Tor und Tür geöffnet. Abgesehen davon, dass dies von außen kaum noch beurteilbar bleibt, muss man nun einfach ein paar Kosten produzieren und schon ist die Verbreitung legal. Sorry, aber da können wir, die viel Geld dafür bezahlen, dass wir die Medieninhalte verbreiten dürfen, schon richtig sauer werden.“

Ich halte Ihre Argumentation nicht für stichhaltig. „Einfach ein paar Kosten produzieren“ und schon verdient man kein Geld mehr mit seiner Plattform! Ein Unternehmen das Geld verdienen will, muss zwangsläufig niedrigere Kosten als Einnahmen haben. Große Angebote, die ein Angebot bieten, das mit Ihnen in Konkurrenz treten kann, werden sich nicht als Hobbyprojekt etablieren lassen. Im Rahmen der Kulturflatrate werden die einzelnen Downloads erhoben. Sobald ein gewisser Umfang an Downloads von einer Plattform erreicht ist, wird man daher auf ein kommerzielles Angebot schließen können, für das dann entsprechende Abgaben fällig werden.
Für Ihr Angebot sehe ich aber aktuell eher die Gefahr von Seiten der legalen Angebote. iTunes und ähnliche Plattformen haben bereits gezeigt, dass sich große und komfortable legale Angebote nicht verhindern lassen und von den Nutzern angenommen werden! Es ist für Nutzer eben deutlich attraktiver sich abends einen Film über das Internet legal und komfortabel in guter Qualität auszuleihen, anstatt quer durch die Stadt zur nächsten Videothek zu fahren, um dann am nächsten Tag den Film wieder zurückzubringen.
So sehr ich Ihre Existenzsorgen verstehen kann, so wenig glaube ich, dass Sie mit Ihrer Angst vor der Zukunft im Internet in diesem Wettbewerb bestehen werden. Entweder Sie reagieren auf die Herausforderungen wie iTunes oder es wird Ihren Verband in 10 Jahren nicht mehr geben!

„Bezüglich Suchmaschinen: Geben Sie einmal einen aktuellen Filmtitel in Verbindung mit dem Wort Download bei Bing ein. Unter den ersten 10 Suchergebnissen befindet sich fast immer mindestes eine Verlinkung zu einem illegalen Angebot. Gleichzeitig gibt es dort Werbeanzeigen. Obwohl bei dieser Nutzung die Kreativen völlig leer ausgehen scheint dies den Grünen egal zu sein – oder soll Bing auch in die Flaterate einzahlen?“

Ich dachte an diesem Punkt an die Rolle der Suchmaschinen in der Diskussion um ein Leistungsschutzrecht für Verlage. Diese „argumentieren“ mit der gleichen Behauptung. In dem von Ihnen klargestellten Punkt gebe ich Ihnen Recht! An dieser Stelle profitieren die Suchmaschinen von illegalen Angeboten. Ich tue mich aber mit einer Lösung schwer, da eine Suchmaschine nicht die Legalität eines Angebots prüfen kann. Auch die Sperrung einzelner Suchbegriffe wäre nicht zielführend, da sie einerseits auch legale Angebote betreffen würde und andererseits umgangen würde. Eine abschließende Antwort auf diese Frage habe ich bisher nicht!

Mit freundlichen Grüßen

David Vaulont“

Antwort auf die heulende Urheberrechtslobby [Update]

Auf dem Grünen Bundesparteitag am Wochenende wird unter anderem über die Netzpolitik diskutiert. Dabei geht es auch um eine Reform des Urheberrechts. Einige Urheberrechtslobbyisten haben daher mal Ihre „Gedanken zum netzpolitischen Leitantrag“ kund getan, die auch von einigen anderen Seiten bereits kritisch hinterfragt wurden. Da ich meine Meinung zu dem Papier den Verantwortlichen direkt mitteilen wollte, habe ich den Absendern auf Ihre „Gedanken“ folgendes geantwortet:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin einer der Delegierten bei der Bundesdelegiertenkonferenz der Grünen. Mit Erstaunen habe ich Ihre „Gedanken zum Leitantrag“ zur Kenntnis genommen.
Ich bin studiere Jura mit Schwerpunkt Informationsrecht und interessiere mich sehr für das Thema Urheberrecht. Auch wenn ich manche Ihrer Ziele sicher teile, so halte ich dennoch eine grundlegende Debatte über das Urheberrecht in seiner heutigen Form für angebracht. Ihre „Stellungnahme“ ist in der Debatte weder sachlich noch zielführend.

„Die Chancen werden breit ausgemalt, mögliche Gefahren oder negative Auswirkungen aber unterschlagen oder bestenfalls punktuell berücksichtigt.“

Das Internet bietet große Chancen, es hat aber auch neue Erwerbsmodelle hervorgebracht. Dabei gibt es natürlich auch negative Seiten der Medaille – keine Frage. Es ist aber eine Frage der Grundhaltung wie man an diese Sache herangeht. Sieht man eher die Chancen oder eher die Risiken. Anstatt aktiv in die Debatte zu gehen und ihre Vorschläge zu präsentieren, ziehen Sie sich lieber zurück und haben Angst vor dem Neuen. So kann man nicht langfristig bestehen und schon gar nicht überzeugen!

„Zivilrechtliche Maßnahmen sollen eingeschränkt werden oder werden komplett abgelehnt“

Sie verweisen in Ihren „Gedanken“ auf Zeile 119 und Zeile 471 des grünen Antrages. Darin wird „die Privatisierung der Rechtsdurchsetzung ohne ordentliches rechtsstaatliches Verfahren.“ (Zeile 119 f.) komplett abgelehnt. Dass Sie das mit dem rechtsstaatlichen Verfahren keine Gute Idee finden, haben viele zwar bisher vermutet, ich hätte aber nie gedacht, dass Sie das auch mal schriftlich äußern würden!
Auch die Tatsache, dass Sie Zeile 471 ablehnen, dürfte alles andere als Akzeptanz für Ihre Position hervorrufen! „Gleichzeitig hat sich in den letzten Jahren ein System des Abmahnwesens etabliert, dass diesen Akzeptanzverlust verstärkt. Es setzt falsche Anreize und führt zu Massenabmahnungen, die häufig auch Unschuldige treffen. Daher wollen wir das System des Abmahnwesens, gerade im Bereich von Urheberrechtsverletzungen, grundlegend verändern.“ (Zeile 471)
Haben Sie keine eigene Position zum Thema Abmahnwesen? Teilen Sie die Kritik daran nicht?!

„Eine strafrechtliche Verfolgung ist zwar vorgesehen, da aber keine Verstärkung der Mittel gefordert wird, dürfte dies in Anbetracht der überlasteten Strafverfolgungsbehörden allenfalls ein Alibihinweis sein.“

Da dürfte einigen spontan die Abmahnindustrie in den Sinn, die mehrere Staatsanwaltschaften solange mit Anzeigen überflutete bis diese überfordert die Ermittlungen von IP-Adressen wegen einzelnen Urheberrechtsverstößen verweigerten oder das Amtsgericht München, an dem gerade 1400(!) Verfahren gegen vermeintliche Fliesharer anhängig sind.
Nur weil zu der Mittelausstattung nichts gesagt wird, den Punkt gleich als „Alibihinweis“ abzutun ist nicht überzeugend, da Ihre Behauptung in diesem Punkt lediglich eine arrogante These ist, die keinerlei Argumentationswert hat!

„Löschen darf nur noch nach einer richterlichen Entscheidung erfolgen (Zeile 268). Dies bedeutet, dass ein Hoster Kinderpornographie solange wissentlich vorhalten muss, bis der Richter eine Löschungsanordnung ausgesprochen hat.“

Entweder haben Sie den Antrag nicht verstanden oder es handelt sich um eine bösartige Unterstellung. Zu Ihren Gunsten nehme ich einmal ersteres an! In dem Abschnitt auf den Sie verweisen, geht es um Whistleblower wie Wikileaks. Dazu wird ausgeführt: „ Presse- und Meinungsfreiheit muss geschützt werden, Inhalte auf Servern dürfen ohne richterliche Entscheidung nicht auf Druck von staatlichen Stellen aus gelöscht, Konten nicht gesperrt oder Domainnamen und IP-Adressen nicht entzogen werden.“ (Zeile 267 ff.). Das hat nichts mit Kinderpornographie zu tun!
Weiter oben haben Sie in Ihren Gedanken schon auf Zeile 325 verwiesen, warum lesen Sie dann nicht auch die Zeile zu Ende? „Wir Grünen setzen uns weiterhin für eine effektive Löschung entsprechender verbotener Inhalte nach rechtsstaatlichen Prinzipien ein, erteilen aber Sperrfantasien auch weiterhin eine deutliche Absage.“ (Zeile 325 ff.)
Das ist doch deutlich! Kinderpronographische Inhalte sind verboten und müssen daher gelöscht werden. Den Grünen hier etwas anderes zu unterstellen, ist alles andere als förderlich für Ihre Argumentation!

„Kein Drohpotential bei Löschungsaufforderungen, da Sperrungen oder andere Maßnahmen nicht vorgesehen sind. Statt „Löschen vor Sperren“ bleibt nur noch die „Bitte um freiwilliges Löschen“.“

Woher haben Sie denn das? Das steht doch gar nicht in Zeile 326 drin! Warum sind „effektive Löschung entsprechender verbotener Inhalte nach rechtsstaatlichen Prinzipien“ keine Sperrungen?!

„Jegliche Technologie, die zur Überwachung oder Sperrung missbraucht werden könnte, darf nicht mehr exportiert werden (134 ff.). In Anbetracht der Exportabhängigkeit der deutschen Wirtschaft dürfte dies einem Produktionsverbot gleichkommen.“

Mit der Argumentation müssten wir auch die Beschränkungen des Waffenexports sofort aufheben! Politik hat aber immer auch eine moralische Komponente, so dass es kein Wirtschaften um jeden Preis geben kann! Sie mögen eine andere Position haben, aber ein Export deutscher Technologie an den Iran, Syrien oder Bahrein zur Überwachung der dortigen Bevölkerung ist mit den Grünen nicht zu machen!
In dem Antrag wird auf die Schwierigkeit dabei eingegangen: „Auch wenn wir uns der technischen Komplexität und der Möglichkeiten des Dual-Use in diesem Bereich bewusst sind, so gilt es dennoch, politisch Wege zu finden, die diese Praktiken unterbinden und ächten, damit die Einschränkung von Presse- und Meinungsfreiheit im Internet zurückgedrängt und die Verfolgung beispielsweise von BloggerInnen und InternetaktivistInnen wirksam bekämpft wird.“ (Zeile 136 ff.)

„Eltern sollen nicht einmal mehr voreingestellte Jugendschutzfilter erhalten dürfen“

Da haben Sie mal wieder etwas missverstanden, ob willentlich oder nicht sei mal dahingestellt! Eltern sollen auch weiterhin Jugendschutzfilter erhalten dürfen, die können auch vorkonfiguriert sein. Es geht aber um Pflichtprogramme und vorgeschriebene Filter. Beim vorherigen Punkt waren Sie noch gegen eine Beschränkung der Wirtschaft, auch wenn es um Menschenrechte geht, und nun wollen Sie nicht, dass sich ein Markt verschiedener Jugendschutzsoftware etabliert!

„Jegliche Vorratsdatenspeicherung wird abgelehnt. Die von der Polizei beklagten negativen Folgen gelten dann natürlich auch für die Verfolgung von Datenschutzdelikten.“

Glauben Sie ernsthaft mit dem Datenschutzargument die Grünen überzeugen zu können!? Leider ist es an dieser Stelle vollkommen fehl am Platz, da ja gerade eines der Argumente gegen die Vorratsdatenspeicherung der Datenschutz ist. Und nur weil die Polizei irgendwelche „negativen Folgen“ beklagt, ist das noch lange nicht überzeugend! Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 2010 beträgt die Aufklärungsquote bei Internetdelikten immer noch beachtliche 72 %, gegenüber mageren 56 % durchschnittlicher allgemeiner Aufklärungsquote. Daher ist die Behauptung man könne schwere Straftaten im Internet mit klassischen polizeilichen Ermittlungsmethoden nicht mehr aufklären, weshalb u.a. eine Vorratsdatenspeicherung zwingend nötig sei, auch durch die aktuelle PKS einmal mehr falsifiziert worden.

„Dem Gedanken der Netzneutralität folgend will man dass illegale Inhalte faktisch die gleichen Rechte auf Durchleitung erhalten wie legale Inhalte. Danach dürfte auch eine Spamfilterung verboten sein. Dies bedeutet in Zukunft das 25fache an eingehenden E-Mails.“

Hier liegt offensichtlich ein völliges Unverständnis des Themas „Netzneutralität“ vor. Es geht um die Frage, ob Datenpakete alle mit der gleichen Priorität weitergeleitet werden sollen oder nicht. Denkbar wäre der Verkauf von Priorisierungsrechten, vergleichbar mit dem Expressbrief bei der Post. Im Gegensatz zur Post, bei der der normale Brief in seiner normalen Geschwindigkeit versandt wird, unabhängig ob daneben ein Expressbrief schneller weitergleitet wird, würde bei einer Priorisierung von Datenpaketen, die anderen verlangsamt werden. Bei der Frage der Netzneutralität spielt die Legalität des Inhalts keine Rolle. Es geht nur um die Frage, ob der Absender etwas für die schnellere Durchleitung bezahlt oder nicht. Wenn die Hoster von Streamingseiten mit illegalen Inhalten für die schnellere Durchleitung Geld bezahlen, dann werden eben deren illegale Datenpakete bevorzugt befördert.
Aktuell haben wir die Netzneutralität und da bisher die Spamfilterung zulässig ist (das hat auch überhaupt nichts mit der Frage der Netzneutralität zu tun!), wird diese auch weiterhin zulässig wenn wir die Netzneutralität beibehalten.

„Diese destruktive Grundhaltung des Antrages kommt sehr deutlich bezüglich der Urheber- rechte zur Geltung: Hier wird – ohne Beachtung internationaler Abkommen – eine Reduzierung der Schutzfrist für Werke auf 5 Jahre gefordert. Diese darf aber kostenpflichtig verlängert werden. De facto ist diese Frist aber unwesentlich, da die Rechte nicht mehr durchsetzbar sind. Die Verbreitung von Raubkopien wird erlaubt (435): „Gleichzeitig wollen wir die Kriminalisierung der nicht-kommerziellen Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke im Internet beenden und den Zugang zu ihnen grundsätzlich erleichtern.“ Und da dies noch nicht reicht, wird auch die zivil- oder strafrechtliche Verfolgung von Raubkopierern zusätzlich noch verboten (579). Nicht-kommerziell bedeutet, dass kein Gewinn erwirtschaftet werden darf (439). So wird die Verbreitung von Raubkopien faktisch freigegeben, da der Nachweis eines Gewinns beim Raubkopierer unmöglich sein dürfte. (Auch beim profitabelsten Raubkopieportal kino.to sind die wesentlichen Gewinne bei den verbundenen Hostern angefallen. Die Kosten des Hochsicherheitsservers in Russland dürften vermutlich gerade durch die Werbung auf der Seite selber finanziert worden sein.)“

Warum setzen Sie sich nicht ausführlich und sachlich mit der Kulturflatrate auseinander? Einzelne Zitate aus dem Zusammenhang gerissen und dann das ganze als „destruktiv“ bezeichnet, zeugt nicht von einer konstruktiven Auseinandersetzung Ihrerseits mit dem Thema! Vielmehr bringen Sie mit „Ihren Gedanken zum Leitantrag“ Ihre Ablehnung an einer sachlichen Debatte über eine Reform des Urheberrechts zum Ausdruck!

Bringen Sie doch Argumente für Ihre Position! Wie soll ich mich mit Ihrer Position auseinandersetzen, wenn Sie nur polemisch gegen den Antrag wettern?
Und der Begriff „Raubkopierer“ ist nach wie vor kompletter Unsinn (Wo ist das Gewaltelement des § 249 StGB?), aber das wissen Sie ja sicherlich!

„In Anbetracht der Offensichtlichkeit des Ausnutzens der Kreativen durch Suchmaschinen und Sharehoster scheint es sich um einen reinen Alibihinweis zu handeln.“

An welcher Stelle nutzen Suchmaschinen die Kreativen aus? Sie kennen offenbar weder die Rechtsprechung des BGH zu Google-Thumbnails noch wissen Sie, dass Suchmaschinen ganz einfach ausgesperrt werden können (das geht ganz einfach). Hören Sie auf zu jammern! Entweder Sie sperren Google von Ihren Webseiten aus oder nicht, aber entscheiden Sie sich und tragen Sie dann auch die Konsequenzen!
Und auch hier ist es nicht sonderlich überzeugend, wenn sie Punkte als „Alibihinweis“ abtun!

„Abgespeist werden die Kreativen mit eventuellen zukünftigen Einnahmen. Diese sind aber noch im Vor-Planungsstadium. Der auf der Hand liegende ausgleichende Ansatz, Freigabe erst nach Sicherung der Einnahmen, unterbleibt.“
Wenn es eine Kulturflatrate gäbe, müssten alle deutschen Internetanschlüsse eine monatliche Abgabe bezahlen. Diese würde dann auf die Künstler verteilt. An welcher Stelle wird hier wer mit was abgespeist? Ihre Argumentation erweckt nicht den Anschein als hätten Sie sich mit dem Modell der Kulturflatrate ausführlich auseinandergesetzt, geschweige denn verstanden!

„Dies kann nur als bewusste Ausbeutung der Kreativen zu Gunsten eines bei dem Wähler ankommenden Parteiprogramms Namens „Brot und Unterhaltung“ verstanden werden.“

Das ist jetzt nicht das bestmögliche Schlusswort zu Ihren „Gedanken zum Leitantrag“, die vor allem aus wenigen Argumenten, vielen Thesen und dummdreisten Unterstellungen bestehen. Sie polemisieren und erkennen nicht, dass es den Grünen gerade darum geht, die Missstände des heutigen Systems zu bekämpfen. Aber anstatt in eine echte Diskussion mit einem Austausch von Argumenten zu kommen, liefern Sie dieses dünne Papier ab, das statt Überzeugungskraft nur eine „destruktive Grundhaltung“ zum Ausdruck bringt.

Vielleicht können Sie ja auf einige der genannten Punkte eingehen und diese nochmals klarstellen.

Mit freundlichen Grüßen
David Vaulont“

Update: Herr Weinrich (Geschäftsführender Vorstand des  Interessenverband des Video- und Medienfachhandels in Deutschland e.V.) hat mir auf meine Mail folgendes geantwortet:

„Sehr geehrter Herr Vaulont,
erlauben Sie mir eine kurze Antwort:

Selbstverständlich kann man ein Thema nur aus einem Gesichtspunkt betrachten, dann sollte man aber nicht behaupten, dass man nicht nur einen Blickwinkel einnimmt (30).

Das wir in vielen Detailfragen unterschiedlicher Meinung sind ist klar. Vorrangig wurden die Beispiel genannt um zu belegen, dass man alle bekannten Eingriffsmechanismen ablehnt. Die Frage wie man den zu verbessernden Datenschutz gewährleisten will, bleibt somit völlig offen. Diesem Kritikpunkt weicht bisher jeder Grüne aus. Zu einigen der Details:

– Dass die Grünen die freiwillige Löschung illegaler Inhalte und voreingestellte Filtersoftware doch zulassen wollen beruhigt. Wieso man es nicht schreibt bleibt aber unklar.

– Netzneutralität – Hier verkürzen Sie die Debatte: Es gibt in der Diskussion Stimmen, die die Netzneutralität ausdrücklich auf legale Daten beziehen. Es gibt auch Sorgen, dass anderer Verkehr auf Druck einzelner Unternehme verlangsamt versendet wird.

– Wir halten nichts von der Kulturflaterate. Die Debatte können wir auch gerne führen. Der Vorwurf liegt aber insbesondere darin, dass man dieses erst als Konzept entwickeln will, während aber schon feststeht, dass die Urheberrechte eingeschränkt werden. Wenn man fremde Medieninhalte verbreiten darf, solange man keinen Gewinn erwirtschaftet (= Kostendeckung), dann ist der Verbreitung illegaler Medien Tor und Tür geöffnet. Abgesehen davon, dass dies von außen kaum noch beurteilbar bleibt, muss man nun einfach ein paar Kosten produzieren und schon ist die Verbreitung legal. Sorry, aber da können wir, die viel Geld dafür bezahlen, dass wir die Medieninhalte verbreiten dürfen, schon richtig sauer werden.

Bezüglich Suchmaschinen: Geben Sie einmal einen aktuellen Filmtitel in Verbindung mit dem Wort Download bei Bing ein. Unter den ersten 10 Suchergebnissen befindet sich fast immer mindestes eine Verlinkung zu einem illegalen Angebot. Gleichzeitig gibt es dort Werbeanzeigen. Obwohl bei dieser Nutzung die Kreativen völlig leer ausgehen scheint dies den Grünen egal zu sein – oder soll Bing auch in die Flaterate einzahlen?

Mit freundlichen Grüßen
Jörg Weinrich“

Update: Meine erneute Antwort

Die Grünen und der Atomausstieg: Dafür oder dagegen sein?

Es ist einer der zentralen Inhalte der Grünen. Jahrzehnte lang haben sie dafür gekämpft. Nach einer Niederlage vor einem halben Jahr ist die Partei nun an ihrem Ziel: Deutschland steigt aus der Atomkraft aus! Anders als bei dem rot-grünen Ausstiegsbeschluss ist es diesmal ein Konsens über alle Parteigrenzen hinweg.

Eine schwarz-gelbe Regierung beschließt den Ausstieg. Vor vier Monaten war das noch undenkbar. Mit Fukushima reifte jedoch sogar bei der FDP die Erkenntnis, dass sich das Restrisiko auch in einem Hochtechnologieland realisieren kann.

Am kommenden Wochenende entscheidet nun die grüne Basis über das schwarz-gelbe Ausstiegskonzept. Während die Parteispitze für den Ausstieg aus dem Ausstieg aus dem Ausstieg wirbt, sind Teile der Basis dagegen. Ihnen geht der Regierungsentwurf nicht weit genug.

Aber ist das ein Grund für eine komplette Ablehnung? Sicher, es gibt durchaus berechtigte Kritik. Ein Ausstieg wäre bereits 2017 möglich und Sicherheit der AKWs wurde auch schon mal größer geschrieben, die Endlagerfrage ist weiterhin ungeklärt. Aber müssen sich Grüne deshalb gegen diesen geplanten Atomausstieg wenden? Es ist eine absurde Situation, dass nun Grüne heftig über Zustimmung oder Ablehnung streiten, zumal eigentlich alles schon entschieden ist. 2022 gehen die letzten AKWs vom Netz. Damit hält sich die Regierung an den Zeitplan von Rot-Grün und ohne das Atomcomback-Intermezzo im letzten Herbst wäre der Zeitplan für den Ausstieg der gleiche. Letztendlich ist es egal, ob die Grünen im Bundestag zustimmen oder nicht. Die Mehrheit steht. Damit haben die Grünen eines ihrer Kernthemen verwirklicht: Ein breiter gesellschaftlicher Konsens, über alle Parteigrenzen hinweg, in Sachen Atomausstieg. Die Grünen müssen sich entscheiden, ob sie Teil dieses Konsenses sein wollen oder nicht.

Ja, wir wollen aussteigen. Und ja, der Plan von schwarz-gelb ist nicht ehrgeizig genug. Und ja, es gibt berechtigte Kritik. Aber sollen wir deshalb der CDU eine Steilvorlage liefern? Wollen wir wirklich schmollend in der Ecke sitzen, während die anderen Parteien aussteigen? Frei nach dem Motto „Alles oder nichts”?

Ohne die Grünen wären wir nicht da, wo wir heute sind. Die Regierung hat bei ihrem Ausstiegsentwurf einen großen Schritt auf die kleinste Oppositionspartei im Bundestag gemacht. Vieles in dem Regierungsentwurf sind grüne Ideen. Das grüne Ausstiegskonzept und das Regierung sind keine zwei sich widersprechende Konzepte. Das Grüne geht weiter und ist ehrgeiziger als die schwarz-gelbe „Basisversion”. Die Forderung nach mehr Sicherheit, einem schnelleren Ausstieg und der Lösung der Endlagerfrage müssen und werden die Grünen im Bundestag stellen. Wenn es dafür aber – wie zu erwarten ist – keine Mehrheit gibt, können die Grünen dennoch dem schwarz-gelben Antrag zustimmen, gerade weil diese „Basisversion“ viele grüne Ideen enthält und die Grundtendenz sich mit bisherigen Forderungen der Partei deckt. Ein grünes „Ja, aber schneller und sicherer” ist etwas ganz anderes als ein „Nein”!

Ein „Ich bin dagegen, weil ich für mehr bin” ist weder nachvollziehbar noch verantwortungsvolle Politik. Der Atomausstieg ist Konsens und kommt. Ob mit oder ohne den Grünen.

„Die Grünen sind keine Gutmenschen“ – sagt die Freiburger CDU

Die Freiburger CDU schmerzt der Machtverlust. Noch vor einigen Jahren war sie in Bund und Land vertreten und war auf kommunaler Ebene die stärkste Kraft. In den letzten Jahren wandelte sich das Lage aber dramatisch. Es gibt keinen CDU-Bundestagsabgeordneten aus Freiburg, im Gemeinderat haben sie mittlerweile zwei Sitze weniger als die Grünen, bei der Oberbürgermeisterwahl im letzten Jahr stellten sie erst gar keinen Kandidaten mehr auf. Der aktuelle Tiefpunkt wurde aber mit der Landtagswahl erreicht. Die Grünen bekamen in Freiburg 42% der Stimmen und damit fast genauso viel wie CDU und SPD zusammen. Beide Freiburger Direktmandate gingen erstmals an die Grünen – die Freiburger CDU ist damit auch nicht mehr auf Landesebene vertreten.

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