Die Debatte um das Grüne Bundestagswahlprogramm steht Ende des Monats bevor. Am letzten Aprilwochenende treffen sich die Delegierten zu einem Bundesparteitag in Berlin. Dabei wird auch die Frage der Sozialversicherungspflicht für Minijobs diskutiert werden. In dem Programmentwurf ist die Forderung einer entsprechenden Versicherungspflicht ab 100€ enthalten. Eine Forderung, die für falsch halte. Ein Änderungsantrag sieht daher die Streichung dieses Vorschlages vor.
Begründung des Antrages:
Die derzeitige Situation der Minijobs ist reformbedürftig, das vorgeschlagene Modell geht jedoch in die falsche Richtung. Es muss eine größere Durchlässigkeit auf dem Arbeitsmarkt hergestellt und ein Abbau von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen zugunsten weiterer Minijobs verhindert werden. Eine solche Reform darf aber nicht zulasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Minijobs gehen.
Bei einem geforderten Mindestlohn von € 8,50 brutto erwirbt einE ArbeitnehmerIn bei einem Minijob keinen Rentenanspruch, der über der grünen Garantierente von € 850,00 liegt. Im Ergebnis führt also das vorgeschlagene Modell durch die zusätzlichen Abgaben zu einem geringeren Nettoverdienst, ohne dass ein entsprechender Mehrgewinn für den/die jeweiligeN ArbeitnehmerIn entsteht.
Zudem haben die Minijobs bei aller berechtigten Kritik auch positive Aspekte. Neben der hilfreichen Funktion für SchülerInnen, Studierende und RentnerInnen, wurden gerade durch die Befreiung der Minijobs von der Sozialversicherungspflicht etliche Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse aus der Schwarzarbeit geholt. Die vorgeschlagene Reform droht dies zunichte zu machen.
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