So geht TV – Anleitungen für die Fernsehwelt
Wie macht man eigentlich Fernsehen? Die Eigenproduktionen der Privatsender verfolgen alle ihr ganz eigenes Konzept. Welches? afk tv klärt auf.
Dokusoap
Wie macht man eigentlich Fernsehen? Die Eigenproduktionen der Privatsender verfolgen alle ihr ganz eigenes Konzept. Welches? afk tv klärt auf.
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Heute ist die Tour de France nach drei Wochen 21 Etappen und 3430 Kilometer zu Ende gegangen. Damit endet auch die Übertragung der Tour im öffentlich-rechtlichen Fernsehen. Ab 2012 werden die Zuschauer von ARD und ZDF die Tour nicht mehr live dabei sein. Schuld ist vor allem das systematische Doping im Radsport. Eine verlogene Debatte.
Ja, ich habe mir die Übertragung der Tour angesehen. Wie die letzten Jahre auch. Wie sich die Fahrer die Berge hochquälen, sich bis zum vorletzten Tag (am letzten Tag gibt es traditionell keine Angriffe auf das Gelbe Trikot mehr) einen erbitterten Kampf um die Sekunden liefern, die Spannung, die Landschaft und die Geschichten vergangener Touretappen. Es hat seinen eigenen Reiz. Und jetzt soll das nicht mehr live im Fernsehen übertragen werden?
Mein Interesse an der Tour wurde 1997 und dem Sieg von Jan Ullrich geweckt. Ein Jahr später war der erste große Dopingskandal. Ein Betreuer der Mannschaft Festina wurde erwischt, wie er versuchte größere Mengen EPO über die belgisch-französische Grenze zu schmuggeln, um es zur Mannschaft zu bringen. Nach der 7. Etappe wurde das komplette Team Festina von der Tour ausgeschlossen. Kurze Zeit später wurde bekannt, dass auch ein Wagen der niederländischen Mannschaft TVM-Farm Frites einige Monate zuvor mit EPO-Ampullen an der französischen Grenze erwischt worden war. Daraufhin wurde das Teamhotel durchsucht, Blut-, Urin- und Haarproben genommen und die Fahrer und die Betreuer bis nach Mitternacht verhört. Das übrige Fahrerfeld reagierte am nächsten Tag mit einem Streik. Statt sich ein Rennen zu liefern, fuhr das gesamte Feld an diesem Tag gemeinsam in langsamen Tempo dem Zielort entgegen. Kein Ausreißversuch, kein Kampf um die Punkte, kein Sieger. Zwischenzeitlich wurde sogar angehalten und über einen Abbruch der Tour verhandelt. Die Etappe wurde nicht gewertet. Es war jedoch kein Protest gegen Doping, sondern gegen das Vorgehen der Organisatoren gegen die Fahrer von TVM-Farm Frites.
Seitdem hat sich in Sachen Doping viel getan. Der Kampf gegen Doping wurde massiv verstärkt, die Zahl der Dopingkontrollen hat sich deutlich erhöht, in Frankreich ist Doping mittlerweile – anders als in Deutschland – sogar ein eigener Straftatbestand. Nach einigen Beichten und einer Vielzahl von erwischten Dopingsündern in zahlreichen Sportarten, erscheinen viele der früheren Leistungssteigerungen und Erfolge heute in einem anderen Licht. Systematisches Doping soll es aber nur im Radsport ge(ge)ben (haben)!? Im Radsport dopt jeder, alle anderen Sportler sind Einzelfälle. Doping ist Radsport und Radsport ist Doping. Wie einfach die Welt doch ist!
Dieses Jahr gab es bei der Tour einen Dopingfall bei 198 Fahrern. Der Russe Alexander Kolobnew des Teams Katjuscha wurde positiv auf die Substanz Hydrochlorothiazid getestet. Das harntreibende Mittel steht auf der Liste der verbotenen Substanzen. Es hat maskierende Wirkung und wird eingesetzt, um andere Doping-Substanzen im Körper zu verschleiern. Neben einer Sperre droht ihm eine Vertragsstrafe in Höhe seines fünffachen Jahreseinkommens!
Im Vergleich zu anderen Sportarten verdienen Radfahrer nicht gerade viel. Alberto Contador, der Bestverdiener im Radsport, bekommt ein Gehalt in Höhe von 3,1 Millionen im Jahr, Andy Schleck ist auf Platz zwei der Verdienstliste mit 1,9 Millionen Euro vor Cadel Evans mit 1,6 Millionen Euro. Dazu bekommt der Sieger der Tour de France 450.000€, der Zweite 200.000€ und der Dritte noch 100.000€. Diese Prämien werden jedoch unter den Teammitglieder aufgeteilt, da eine solche Platzierung ohne die Helferdienste der anderen Fahrer nicht möglich ist. So richtig viel Geld wird also im Radsport, im Vergleich mit Tennis oder Fußball, nicht verdient.
Natürlich leuchtet es ein, dass es im Radsport – bei dem es um viel weniger Geld geht – gedopt wird, beim Fußball aber nicht. Doping bringt im Fußball nichts. Versteht doch jeder. Unterstützung beim Muskelaufbau ist ja im Fußball unnötig, wer braucht da schon Muskeln!? Ebenso wenig ist es entscheidend, wer in der 89. Minute noch ein bisschen schneller als der Gegner rennen kann. Auch Möglichkeiten der Konzentrationsverbesserungen oder schnelleren Regeneration hätten keine Auswirkungen auf die Leistung einer Fußballmannschaft. Deshalb gab es ja auch noch keine Dopingfälle im Fußball. Und es waren auch nur Radfahrer Patienten Kunden von Herrn Fuentes. Die Fußballer von Real Madrid und FC Barcelona wollten nur ein bisschen schneller mit dem Fahrrad zum Training fahren können. Das hatte überhaupt keinen Bezug zum Fußball.
2007 stiegen die Öffentlich-Rechtlichen vorübergehend aus der Tour-Berichterstattung nach der positiven Dopingprobe von Patrik Sinkewitz aus. Nun also das endgültige Aus. Es ist diese Einseitigkeit, die verlogen ist. Was würde die ARD bei einem positiven Dopingfall im Fußball machen? Auch ganz betroffene Statements verlauten lassen und dann aus der Berichterstattung aussteigen? Wohl kaum! Nein, beim Fußball werden alle die Augen zugedrückt und sich ganz fest eingeredet, dass nur im Radsport gedopt wird. Sehen wir doch der Tatsache ins Auge, dass es nicht nachvollziehbar ist, warum nicht auch im Fußball gedopt werden sollte. In dem einen Sport geht es um Hunderttausende, im anderen um zig Millionen.
Aber vielleicht sehe ich das aber auch zu eng und die Fußballer dopen wirklich nicht. Immerhin wurden in der Saison 2009/2010 ganze 2100 Kontrollen durchgeführt. Davon waren 1600 Wettkampfkontrollen, die in 13 Spielklassen (erste, zweite und dritte Bundesliga, alle drei Regionalligen, die Frauen-Bundesliga und je drei Junioren-Bundesligen für A- bzw. B-Jugendliche – also knapp 5.000 Spieler), und 500 Trainingskontrollen, die in den ersten beiden Ligen (ca. 1200 Spieler) durchgeführt wurden.
Alleine bei der dreiwöchigen Tour de France waren es bei 198 Fahrern 500 Kontrollen.
Jon Stewart in einer Fox-Talkshow – das macht deutlich, was der deutschen Fernsehlandschaft fehlt: Ein bekannter Comedian/Komiker/Kabarettist mit eigener Fernsehsendung, der eine eigene politische Meinung hat, sie deutlich artikuliert und sich auch mit seinen Gegner auseinandersetzt.
Jon Stewart geht mit seiner „Daily Show“ viermal die Woche auf Sendung. Der bekennender Demokrat nimmt sich die Tagespolitik vor und arbeitet sich daran ab. Dabei verschont er niemanden von seinen präzisen Angriffen. So sind immer wieder verschiedene Sendungen von Fox, dem Haussender der Republikaner, Vorlagen für Stewart. Die wollten den Spieß umdrehen und luden ihn zu sich in die Sendungen ein. So ganz ging der Plan aber wohl nicht auf, denn Jon Stewart konnte die Angriffe parieren und selbst austeilen.
Jon Stewart und Bill O’Reilly
Jon Stewart bei Chris Wallace
Und hierzulande? Stefan Raab ist unpolitisch, Oliver Welke mit der heute show hat keine klare politische Linie und driftet zu sehr ins Klamaukige ab, die Kabarettisten wie Volker Pispers und Hagen Rether ziehen durchs Land und bespielen die großen und kleinen Bühnen der Republik oder die Dritten Programme der Öffentlich-Rechtlichen.
Es fehlt also einerseits am Personal für eine solche Sendung, aber vermutlich auch der entsprechende Fernsehsender. Aber wer weiß, vielleicht gibt es das auch hier irgendwann. Bis dahin schauen wir eben in die USA.
Schwäbisch Gmünd bekommt einen neuen Tunnel und der braucht einen Namen. Die Stadt wollte sich die Vorteile von Crowdsourcing zunutze machen und nun kann jeder auf der Webseite der Stadt über die eingegangen Namensvorschläge abstimmen. Die Liste wurde „lediglich von pornographischen und offenkundig absurden Inhalten“ bereinigt. Ein Generalfeldmarschall aus der NS-Zeit schaffte es dennoch in die offizielle Vorschlagsliste.
Auch wenn die Liste der pornografischen Namen für den neuen Tunnel sicher einen gewissen Unterhaltungswert hätte, stehen nun also 83 verschiedene Namensvorschläge zur Auswahl. Neben etlichen unwitzigen Namen (z.B. „Nei-Naus-Tunnel“, „Wa-La-Gu-Tunnel (was lange währt wird endlich gut)“) gibt es auch einen Vorschlag, der – zumindest im Netz – sich breiter Unterstützung erfreuen kann: „Bud Spencer Tunnel“. Nachdem es bereits ein Facebook-Event gibt, berichtet nun auch SpiegelOnline darüber. Weitere Unterstützer sind also garantiert.
Nach welchen Kriterien die Auswahl bereinigt wurde, ist aber nicht ganz nachvollziehbar. Es sind nicht nur die unlustigen Vorschläge, sondern es ist vor allem der Vorschlag „Erwin-Rommel-Tunnel“, der einige Fragezeichen hinterlässt. Der Name eines deutschen Generalfeldmarschall aus der NS-Zeit in der Vorschlagsliste der Stadt dürfte für die meisten einen komischen Beigeschmack haben. Trotz Bereinigung der Liste hat die Stadt diesen Namen nicht gestrichen, sondern stellt ihn auf ihrer Webseite zur Abstimmung und verleiht ihm damit eine gewisse Legitimation.
Ich habe daher bei der Stadt nachgefragt wie es dazu kam, dass der Name auf die Liste kam, und wie die bisherige Resonanz auf diesen Vorschlag ist. Mal sehen, ob ich eine Antwort bekomme.
Der Sieger der Abstimmung wird übrigens nicht automatisch zum Namen des neuen Tunnels. Es handelt sich lediglich um ein Meinungsbild, abschließend entscheiden wird darüber der Gemeinderat. Die Chancen stehen also schlecht für „Bud Spencer Tunnel“, genauso wie für den „Erwin-Rommel-Tunnel“. Letzteren hätte man auch gar nicht erst zulassen müssen.
„Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertagen bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung geschützt.“
Art. 139 Weimarer Reichsverfassung, dieser ist gemäß Art. 140 Grundgesetz Teil des Grundgesetzes
Was sind eigentlich die ehelichen Pflichten einer Frau? Diese Frage hatte der BGH 1966 beantworten. Die Antwort ist – wenig verwunderlich – stark von dem damaligen Mann-Frau-Bild geprägt:
„Die Frau genügt ihren ehelichen Pflichten nicht schon damit, daß sie die Beiwohnung teilnahmslos geschehen läßt. Wenn es ihr infolge ihrer Veranlagung oder aus anderen Gründen, zu denen die Unwissenheit der Eheleute gehören kann, versagt bleibt, im ehelichen Verkehr Befriedigung zu finden, so fordert die Ehe von ihr doch eine Gewährung in ehelicher Zuneigung und Opferbereitschaft und verbietet es, Gleichgültigkeit oder Widerwillen zur Schau zu tragen. Denn erfahrungsgemäß vermag sich der Partner, der im ehelichen Verkehr seine natürliche und legitime Befriedigung sucht, auf die Dauer kaum jemals mit der bloßen Triebstillung zu begnügen, ohne davon berührt zu werden, was der andere dabei empfindet.“
Der BGH würde seine Antwort heute sicher nicht wiederholen. In den letzten 55 Jahren hat sich die Gesellschaft glücklicherweise doch ein wenig verändert.
BGH IV ZR 239/65 vom 02.11.1966 (= NJW 1967, 1078)
Gestern Abend sendete die ARD eine sehr interessante Dokumentation über den WWF. Diese lässt die NGO in einem etwas anderen Licht erscheinen, als die Werbebotschaften bisher immer suggerierten. Kooperationen mit Großkonzernen, Billigung von Regenwaldrodung für Palmölplantagen und Einsatz für Gentechnik – so ganz passt das nicht zu dem Image des Umweltverbandes.
Der WWF hat zu den Vorwürfen mittlerweile Stellung genommen.
Update: Die Dokumentation ist nun auch in der ARD-Mediathek
Es ist einer der zentralen Inhalte der Grünen. Jahrzehnte lang haben sie dafür gekämpft. Nach einer Niederlage vor einem halben Jahr ist die Partei nun an ihrem Ziel: Deutschland steigt aus der Atomkraft aus! Anders als bei dem rot-grünen Ausstiegsbeschluss ist es diesmal ein Konsens über alle Parteigrenzen hinweg.
Eine schwarz-gelbe Regierung beschließt den Ausstieg. Vor vier Monaten war das noch undenkbar. Mit Fukushima reifte jedoch sogar bei der FDP die Erkenntnis, dass sich das Restrisiko auch in einem Hochtechnologieland realisieren kann.
Am kommenden Wochenende entscheidet nun die grüne Basis über das schwarz-gelbe Ausstiegskonzept. Während die Parteispitze für den Ausstieg aus dem Ausstieg aus dem Ausstieg wirbt, sind Teile der Basis dagegen. Ihnen geht der Regierungsentwurf nicht weit genug.
Aber ist das ein Grund für eine komplette Ablehnung? Sicher, es gibt durchaus berechtigte Kritik. Ein Ausstieg wäre bereits 2017 möglich und Sicherheit der AKWs wurde auch schon mal größer geschrieben, die Endlagerfrage ist weiterhin ungeklärt. Aber müssen sich Grüne deshalb gegen diesen geplanten Atomausstieg wenden? Es ist eine absurde Situation, dass nun Grüne heftig über Zustimmung oder Ablehnung streiten, zumal eigentlich alles schon entschieden ist. 2022 gehen die letzten AKWs vom Netz. Damit hält sich die Regierung an den Zeitplan von Rot-Grün und ohne das Atomcomback-Intermezzo im letzten Herbst wäre der Zeitplan für den Ausstieg der gleiche. Letztendlich ist es egal, ob die Grünen im Bundestag zustimmen oder nicht. Die Mehrheit steht. Damit haben die Grünen eines ihrer Kernthemen verwirklicht: Ein breiter gesellschaftlicher Konsens, über alle Parteigrenzen hinweg, in Sachen Atomausstieg. Die Grünen müssen sich entscheiden, ob sie Teil dieses Konsenses sein wollen oder nicht.
Ja, wir wollen aussteigen. Und ja, der Plan von schwarz-gelb ist nicht ehrgeizig genug. Und ja, es gibt berechtigte Kritik. Aber sollen wir deshalb der CDU eine Steilvorlage liefern? Wollen wir wirklich schmollend in der Ecke sitzen, während die anderen Parteien aussteigen? Frei nach dem Motto „Alles oder nichts”?
Ohne die Grünen wären wir nicht da, wo wir heute sind. Die Regierung hat bei ihrem Ausstiegsentwurf einen großen Schritt auf die kleinste Oppositionspartei im Bundestag gemacht. Vieles in dem Regierungsentwurf sind grüne Ideen. Das grüne Ausstiegskonzept und das Regierung sind keine zwei sich widersprechende Konzepte. Das Grüne geht weiter und ist ehrgeiziger als die schwarz-gelbe „Basisversion”. Die Forderung nach mehr Sicherheit, einem schnelleren Ausstieg und der Lösung der Endlagerfrage müssen und werden die Grünen im Bundestag stellen. Wenn es dafür aber – wie zu erwarten ist – keine Mehrheit gibt, können die Grünen dennoch dem schwarz-gelben Antrag zustimmen, gerade weil diese „Basisversion“ viele grüne Ideen enthält und die Grundtendenz sich mit bisherigen Forderungen der Partei deckt. Ein grünes „Ja, aber schneller und sicherer” ist etwas ganz anderes als ein „Nein”!
Ein „Ich bin dagegen, weil ich für mehr bin” ist weder nachvollziehbar noch verantwortungsvolle Politik. Der Atomausstieg ist Konsens und kommt. Ob mit oder ohne den Grünen.
Was ist eine Eisenbahn? Diese Frage musste das Reichsgericht 1879 entscheiden. Ein Eisenbahnbauunternehmer hatte für die Erdarbeiten beim Bau einer Eisenbahnstrecke eine Schmalspurbahn gebaut. Bei einem Unfall kippten einige der Wagen der Schmalspurbahn um und verletzten dabei einen Arbeiter. Dieser verlangte nun Schadensersatz nach § 1 Reichshaftpflichtgesetz. Dieser besagte:
„Wenn bei dem Betriebe einer Eisenbahn ein Mensch getödtet oder körperlich verletzt wird, so haftet der Betriebs-Unternehmer für den dadurch entstandenen Schaden, sofern er nicht beweist, daß der Unfall durch höhere Gewalt oder durch eigenes Verschulden des Getödteten oder Verletzten verursacht ist.“
Damals war umstritten, ob auch eine provisorische Eisenbahn wie die verunglückte Schmalspurbahn eine Eisenbahn im Sinne des § 1 Reichshaftpflichtgesetz ist. Während dem Kläger in der ersten Instanz noch Schadensersatz zugebilligt worden war, verneinte die zweite Instanz die Anwendung des Reichshaftpflichtgesetzes. Dieses sei nur auf öffentliche Eisenbahnen anwendbar und hier handele es sich lediglich um ein Hilfsmittel des Eisenbahnbauunternehmers. Daraufhin musste das Reichsgericht diese Frage entscheiden. Dieses kam seiner Aufgabe nach und definierte das Wort „Eisenbahn“ in einem einzigen, kurzen und durchaus prägnanten Satz:
„Ein Unternehmen, gerichtet auf wiederholte Fortbewegung von Personen oder Sachen über nicht ganz unbedeutende Raumstrecken auf metallener Grundlage, welche durch ihre Konsistenz, Konstruktion und Glätte den Transport großer Gewichtmassen, beziehungsweise die Erzielung einer verhältnismäßig bedeutenden Schnelligkeit der Transportbewegung zu ermöglichen bestimmt ist, und durch diese Eigenart in Verbindung mit den außerdem zur Erzeugung der Transportbewegung benutzten Naturkräften (Dampf, Elektrizität, thierischer oder menschlicher Muskelthätigkeit, bei geneigter Ebene der Bahn auch schon der eigenen Schwere der Transportgefäße und deren Ladung usw.) bei dem Betriebe des Unternehmens auf derselben eine verhältnismäßige gewaltige (je nach den Umständen nur bezweckter Weise nützliche, oder auch Menschenleben vernichtende und menschliche Gesundheit verletzende) Wirkung zu erzeugen fähig ist.“
Der Bauunternehmer sei daher auch Unternehmer einer Eisenbahn im Sinne des § 1 Reichshaftpflichtgesetz, so dass der verletzte Arbeiter Schadensersatz erhalte.
Wenn man schon mal entscheiden darf was eine Eisenbahn ist, dann aber auch richtig! Sonst könnte es ja noch Schwierigkeiten bei der Beurteilung geben.
[Urteil vom 17. März 1879; RGZ 1, 247, 252]