CDs löschen

Das ist natürlich auch eine Methode um eine CD zu löschen. Wenn man halt die entsprechenden Voraussetzungen dafür hat.

Apple-Bashing – Die Bewegungsdaten

AppleBashing hat mal wieder Hochkonjunktur. In einer angeblich neu entdeckten Datei speichern iPhone und iPad alle Bewegungsdaten. Doch was ist an dem (vermeintlichen) Skandal dran?

Die Bewegungsdaten werden in einer Datei auf dem Gerät gespeichert und bei einer Synchronisation auf den Rechner übertragen. Diese Daten wurden und werden nicht an Apple übertragen.

Meine iPhone-Bewegungsdaten in Reykjavik vom 19.08.2010
Meine iPhone-Bewegungsdaten in Reykjavik vom 19.08.2010

Aber, wie genau sind die Daten eigentlich? Rechts im Bild sind meine Bewegungsdaten in Reykjavik während meines Sommerurlaubs 2010 in Island zu sehen. Ein exaktes Bewegungsprofil lässt sich daraus nicht ableiten. Die einzelnen Datenpunkte sind auf einer Raster-Karte, die erkennen lässt wo ich öfter und wo seltener war. Viele Details sind das nicht. Schon gar nicht lässt sich daraus ein exaktes Bewegungsprofil ableiten. Aber immerhin lässt sich zumindest einigermaßen genau nachvollziehen wo ich wann war.

Anders als die meisten Artikel behaupten, ist diese Funktion jedoch nicht neu. Vor iOS 4 wurden diese Daten in einer anderen Datei gespeichert. Darauf weist Alex Levinson hin, der diese nun angeblich so neue entdeckte Funktion bereits im Dezember veröffentlichte. Levinson ist zudem der Ansicht, dass eine Übertragung der Daten an Apple nicht mit dem kalifornischen Recht vereinbar sei.

Da Apple nicht gegen kalifornisches Recht verstoßen wolle, werden sie auch zukünftig keine Daten übertragen. Für mein in Deutschland erworbenes iPhone, das hier Daten speichert, ist kalifornisches Recht erstmal herzlich egal. Hier ist das deutsche Datenschutzrecht einschlägig. Da Apple aber keinerlei Daten an sich übertragen hat, dürfte dies keinen Verstoß gegen deutsches Recht darstellen.

Robert Gutjahr, der sich zu der Bezeichnung „Stasi-Phone“ hinreissen lässt, beschreibt die Möglichkeit, die Aufzeichnung der Bewegungsdaten auszuschalten. Dazu muss mit dem iPhone oder dem iPad die Webseite oo.apple.com aufgerufen werden.

Es ist also eine bereits bekannte und seit langem existierende Funktion, die abgeschaltet werden kann und die die gespeicherten Daten nicht an Apple überträgt. Wenn das Apple-Bashing mittlerweile nicht so in Mode wäre…

Update: Ich habe nun den Ausschnitt des Bildes verändert, so dass auch das Datum angezeigt wird.

Toilettenreinigung auf höchstem Niveau

Die zwei haben es ja total drauf! Auf die Idee muss man erstmal kommen!

Symmetry

Thüringen muss KFZ-Kennzeichenland Nr. 1 werden!

Landtagsdebatten sind oft langweilig. Aber ab und zu gibt es doch Debatten, die spannend, interessant, emotional sind. Oder humorvoll.

Im Thüringer Landtag wurde neulich der Antrag „Kfz-Kennzeichen sind gelebte Identität“ der Regierungsfraktionen CDU und der SPD behandelt. Dieser forderte die Landesregierung auf über den Sachstand der angekündigten Liberalisierung von Kfz-Kennzeichen und die weiteren Schritte auf Landes- und Bundesebene zu berichten. Begründet wurde dieser Antrag mit einer Umfrage der Hochschule Heilbronn in Thüringen zu den Kfz-Kennzeichen. Eine große Mehrheit sprach sich für die Möglichkeit der Mitnahme von Kfz-Kennzeichen bei einem Wohnortwechsel aus. Rund 39 Prozent wollten die Wiedereinführung der alten Kfz-Kennzeichen aus den neunziger Jahren. Zudem können Thüringer Autofahrer seit dem 1. März 2011 bei einem Wohnortwechsel innerhalb des Freistaats ihr bisheriges Kfz-Kennzeichen mitnehmen.

Der grüne Abgeordnete Dirk Adams nutzte seine Redezeit zu einem durchaus amüsanten Debattenbeitrag!

Auch wenn er auffordert die Sache „absolut ernst zu nehmen“ kann er sich ein Lachen nicht verkneifen. Manchmal haben auch Landtagsdebatten Unterhaltungswert.

via Julian

Entschuldigung für Urheberrechtsverletzung

Während es in der Causa zu Guttenberg noch „Unklarheiten“ über die Veröffentlichung des Gutachtens der Uni Bayreuth gibt, musste sich in den USA ein Politiker für seine Urheberrechtsverletzungen entschuldigen.

Charlie Crist war von Januar 2007 bis Januar 2011 Gouverneur von Florida. 2010 kandidierte er als Senator von Florida im US-Senat. In seiner Kampagne setzte er in Videos den Talking-Heads-Song Road to Nowhere ein. Die Kampagne hatte dafür jedoch keine Genehmigung, zumal David Byrne, der Frontmann der Talking Heads, diese aus prinzipiellen Gründen verweigert hätte. Byrne verklagte Crist daher auf Zahlung von 1 Millionen Dollar. Der Prozess endete mit einem Vergleich, der unter anderem eine öffentliche Entschuldigung von Charlie Crist für die Urheberrechtsverletzung vorsah. Diese wurde nun auf Youtube veröffentlicht:

Vielleicht wäre das ja auch was für zu Guttenberg…

The Power of Words

Ein schöner Kurzfilm über die Macht der Worte

Rülpsende und stinkende Gäste im Luxushotel als Reisemangel

Wer etwas hat, der will es verteidigen. Und wenn das der Urlaub im Luxus-Hotel ist, dann muss eben dieser gegen alle verteidigt werden, die nicht in ein 5-Sterne-Hotel gehören. – Das dachte sich zumindest ein Kläger, dem andere Hotelgäste nicht betucht genug waren und er dies als Reisemangel geltend machen wollte.

Der Reisenden hatte mit Frau und Kind zwei Wochen Pauschalurlaub im 5-Sterne-Hotel inklusive Flug gebucht. Die Reise war ein Angebot, die insgesamt 269 DM billiger als im Katalog war. Als sie in Tunesien ankamen, gab es aber zwei Probleme:

Zum einen war, anders als im Katalog beschrieben, das Spielcasino im Hotel geschlossen. Dafür wollte der Kläger einen Minderung des Reisepreises um 15%. Zum anderen – und das war das größere Problem – war das benachbarte Hotel überbucht, mit der Folge, dass einige Gäste in das 5-Sterne-Hotel umgebucht wurden.

Das war jedoch für den Kläger nicht akzeptabel. Diese Gäste hätten ja offensichtlich nicht die finanziellen Möglichkeiten gehabt, sich den Urlaub in einem 5-Sterne-Hotel zu leisten. Daraus ergebe sich, dass „diese Gäste ein einfach strukturiertes Niveau“ gehabt hätten, das „nicht dem seinen entsprochen“ habe. Sie hätten sich unangenehm von dem gehobenen Standard der übrigen Gäste, durch Körpergeruch, Rülpsen und der Tatsache, dass sie in Badekleidung zum Essen erschienen, unterschieden. Dies war seiner Meinung nach ein Mangel seines Urlaubs im Luxus-Hotel, für den er eine Minderung des Preises um 35% verlangte.

Das Gericht sah das etwas etwas anders. Der Kläger hätte „bei diesem Preis nicht davon ausgehen [können], dass er sich ausschließlich unter besonders wohlbetuchten Mitreisenden aufhalten werde.“ Außerdem gebe es kaum einen Zusammenhang zwischen Einkommen und Benehmen in der Öffentlichkeit. Körpergeruch und Badekleidung beim Essen seien „typische – wenn auch nicht feine – Erscheinungen eines Strandhotels“ und seien ebenso wie das Rülpsen bloße Unannehmlichkeiten.

Auch das geschlossene Spielcasino war nach Ansicht des Gerichts kein Reisemangel. Dieses war in der Beschreibung des Sonderangebots gar nicht aufgeführt, so dass es überhaupt nicht Vertragsinhalt wurde. Eher könnte sich „ein geöffnetes Spielcasino als für den [Kläger] unangenehm erweisen, weil es ein Treffpunkt hotelfremder Personen (vielleicht sogar solche aus dem Nachbarhotel) und eine Quelle der Unruhe darstellen kann, die die Urlaubserholung stören könnte.“ Das Gericht vermutete also, dass der Kläger auch bei geöffnetem Spielcasino versucht hätte der Reisepreis zu mindern.

Und solche Leute, die wegen jedem kleinen Sch*** immer und auch bei geringen Erfolgsaussichten klagen, sind vor Gericht nunmal nicht so gerne gesehen.

AG Hamburg, AZ. 9 C 2334/94 = NJW-RR 1995, 1330

Ein illegaler Download – mehrere Abmahnungen?

Lädt man sich illegal einen Sampler mit Stücken verschiedener Künstler (bspw. Bravo Hits) herunter, besteht durchaus die Möglichkeit mehrfach abgemahnt zu werden. Diese Erfahrung macht gerade auch ein User bei recht-gehabt.de.

Er hatte sich Bravo Hits 70 illegal heruntergeladen und erhielt einige Zeit später eine Abmahnung für einen Titel, der sich auf dem Sampler befand. Er modifizierte die geforderte Unterlassungserklärung wohl selbst, so dass sie sich nun auf den ganzen Sampler bezog. Einen fachkundigen Anwalt zog er jedenfalls nicht hinzu. Ansonsten hätte dieser ihm schon gleich erklärt, dass diese modifizierte Unterlassungserklärung nicht vor weiteren Abmahnungen schützen würde.

Durch den illegalen Download wurden die Nutzungsrechte des Rechteinhabers verletzt, in diesem Fall dürfte die Plattenfirma Rechteinhaber sein. Diese kann nun von dem Verletzer die Abgabe einer Unterlassungserklärung verlangen, da vermutet wird, dass eine Wiederholungsgefahr besteht. Eine solche Erklärung sieht eine Strafe vor, wenn der Verletzer erneut die Rechte an diesem Titel verletzt. Es wird davon ausgegangen, dass der Verletzer sich an seine Unterlassungserklärung hält, so dass die Wiederholungsgefahr mit der Abgabe einer solchen Erklärung entfällt.

Eine Unterlassungserklärung gilt aber nicht gegenüber jedem, sondern nur gegenüber demjenigen, gegenüber dem sie abgegeben wird. Somit kann grundsätzlich jeder Inhaber von Rechten, die durch das illegale Herunterladen des „Bravo Hits“-Samplers verletzt werden, eine Unterlassungserklärung verlangen. Wie ein Kommentar des Nutzers zeigt, dachte er, er könne durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung für das gesamte Album weiteren Abmahnungen entgehen. Dies wäre nämlich dann der Fall, wenn keine Wiederholungsgefahr mehr bestünde. Dazu verlinkte er auf die FAQs einer Rechtsanwaltskanzlei. Offensichtlich hat er die Antwort der Kanzlei entweder nicht gelesen oder nicht verstanden. Diese besagt, dass die Abgabe einer Unterlassungserklärung gegenüber einem Dritten nur dann die Wiederholungsgefahr entfallen lässt, wenn „sicher ist, dass der Dritte im Falle der Zuwiderhandlung gegen den neuerlichen Verstoß vorgehen wird.“ Dazu müsste aber der Rechteinhaber gegenüber dem die modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben wurde, jeden Verstoß geltend machen. Das scheitert aber schon daran, dass der eine Rechteinhaber nicht die Rechte eines anderen geltend machen kann. Selbst wenn die Rechte geltend gemacht werden könnten, ist nicht davon auszugehen, dass sich ein Plattenlabel um die Verletzung von Rechten eines anderen Plattenlabels kümmern würde.

Die Unterlassungserklärung für das gesamte Album gegenüber einem Rechteinhaber schützt also nicht vor weiteren Abmahnungen. Im Falle einer solchen Abmahnung sollte man sich auch nicht selbst im Internet die Rechtslage zusammensuchen, sondern immer einen Anwalt aufsuchen, da dieser im Zweifel mehr Ahnung von der Materie hat als juristische Laien in einem Forum.

Unharmonischer Intimverkehr als Reisemangel

Immer wieder müssen Gerichte über Sachverhalte entscheiden, die einer gewissen Komik nicht entbehren. In diesem Fall aus dem Jahr 1991 ging es vor dem Amtsgericht Mönchengladbach um einen Urlauber der eine 14tägige Urlaubsreise nach Menorca für sich und seine Lebensgefährtin gebucht hatte. Nach seiner Rückkehr verlangte er vom Reiseveranstalter Schadensersatz in Höhe von 20% des Reisepreises.

Er hatte ein Doppelzimmer mit Doppelbett gebucht. In dem Zimmer waren jedoch nur zwei separate nicht miteinander verbundene Einzelbetten. Diese standen auf rutschigen Fliesen und bei jeder kleinsten Bewegung seien die Betten auseinandergegangen. Dadurch seien seine Schlaf– und Beischlafgewohnheiten empfindlich beeinträchtigt worden.

Um Schadensersatz vom Reiseveranstalter verlangen zu können, muss der Reise eine zugesicherte Eigenschaft fehlen oder der mit der Reise bezweckte Nutzen durch einen Fehler beeinträchtigt werden.

Der Urlauber erklärte, durch das Fehlen des zugesicherten Doppelbetts, sei der erhoffte Erholungswert, die Entspannung und die ersehnte Harmonie mit seiner Lebensgefährtin erheblich beeinträchtigt gewesen. Ein harmonischer Intimverkehr sei nahezu völlig verhindert worden. In der Folge sei Verdrossenheit, Unzufriedenheit und auch Ärger bei den beiden Urlaubern entstanden.

Das Gericht wies die Klage ab. Der Kläger hatte zwar nicht näher dargelegt, welche besonderen Beischlafgewohnheiten er hat, die festverbundene Doppelbetten voraussetzen. Dies ist aber auch nicht erforderlich, da nur entscheidend ist, ob die Betten für den durchschnittlichen Reisenden geeignet sind. In diesem Punkt verwies das Gericht auf seine eigenen Erfahrungen: „Dem Gericht sind mehrere allgemein bekannte und übliche Variationen der Ausführung des Beischlafs bekannt, die auf einem einzelnen Bett ausgeübt werden können, und zwar durchaus zur Zufriedenheit aller Beteiligten.“ Der Kläger hätte daher seinen Urlaub nicht ohne das von ihm „besonders angestrebte Intimleben“ verbringen müssen.

Außerdem hätte der Kläger die beiden Betten auch mit einer festen Schnur zusammenbinden können, oder mit seinem Grütel, denn nach Ansicht des Gerichts wurde dieser „in seiner ursprünglichen Funktion in dem Augenblick sicher nicht benötigt“.

AG Mönchengladbach 5a C 106/91 = NJW 1995, 884